Die Mindestvergütung nach Lehrjahr
Seit 2020 gibt es eine Untergrenze für Azubis, geregelt in § 17 Berufsbildungsgesetz. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Wer 2026 anfängt, bekommt im ersten Jahr mindestens 724 € brutto, und dieser Betrag bleibt die Basis für die ganze Ausbildung. Im zweiten Jahr kommen 18 Prozent dazu, im dritten 35 und im vierten 40 Prozent.
| Beginn | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 649 € | 766 € | 876 € | 909 € |
| 2025 | 682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
| 2026 | 724 € | 854 € | 977 € | 1.014 € |
Den Wert für Ausbildungen mit Beginn 2027 gibt das Bildungsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt, er folgt der Entwicklung der Tariflöhne. Wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag lernt, bekommt den Tarif, auch wenn er darunter liegt. Das ist selten. In der Metallindustrie, bei Banken oder im öffentlichen Dienst liegen die Tarife meist deutlich über dem Minimum.
Was abgezogen wird
Azubis sind voll sozialversicherungspflichtig. Die Regeln für Minijobs und Midijobs gelten für sie nicht, auch wenn die Vergütung unter 603 € liegt. Du zahlst die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und deinen Anteil zur Pflege, zusammen gut ein Fünftel. Nur bis 325 € im Monat übernimmt der Betrieb alles.
Lohnsteuer fällt bei Steuerklasse I erst ab gut 1.400 Euro brutto im Monat an. Darunter bleibt das Jahreseinkommen nach Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Kommt trotzdem Steuer, etwa im Monat mit Weihnachtsgeld? Die Steuererklärung holt sie zurück.
Wenn das Geld nicht reicht
Wer für die Ausbildung ausziehen muss, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragen. Für Azubis mit eigener Wohnung gibt es teils auch Wohngeld. Das Kindergeld läuft während der ersten Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weiter, egal wie viel du verdienst.