R 1 zum Einstieg
Nach dem zweiten Staatsexamen stellt dich das Land als Staatsanwalt auf Probe ein, besoldet nach R 1. Die meisten Länder erwarten dafür ein Examen mit Prädikat. Staatsanwälte bekommen dasselbe Grundgehalt wie Richter am Amts- oder Landgericht. Alle zwei Jahre steigst du eine Stufe auf, ohne Antrag.
| Land | R 1 Einstieg | R 1 Endstufe | bis zur Endstufe | R 2 Einstieg |
|---|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 5.331 € | 8.104 € | 20 Jahre | 6.152 € |
| Bayern | 5.254 € | 7.850 € | 18 Jahre | 6.521 € |
Bayern zahlt eine jährliche Sonderzahlung von 65 Prozent des Dezember-Grundgehalts, Nordrhein-Westfalen nicht. Verheiratete und Eltern bekommen den Familienzuschlag dazu.
Oberstaatsanwalt und Behördenleitung
Wer Abteilungen leitet oder schwierige Verfahren führt, wird Oberstaatsanwalt und rückt in R 2. An der Spitze einer Staatsanwaltschaft steht ein Leitender Oberstaatsanwalt, je nach Größe der Behörde in R 3 oder höher. R 3 ist ein fester Betrag ohne Stufen, in Nordrhein-Westfalen 9.659 € im Monat.
Einen Teil der Fälle, etwa kleinere Verkehrs- und Eigentumsdelikte, bearbeiten Amtsanwälte. Sie kommen aus dem gehobenen Justizdienst und werden nach der A-Besoldung bezahlt, also deutlich niedriger.
Was noch kommt
- Nordrhein-Westfalen: Anpassungsgesetz 2026 bis 2028 am 31.07.2026 verkündet, nächste Stufe am 1. März 2027. R 1 beginnt ab 1. März 2027 bei 5.437 €.
- Bayern: Erhöhung um 2,82 % zum 1. Oktober 2026 und um 2,0 % zum 1. September 2027 laut Gesetzentwurf. R 1 beginnt ab 1. Oktober 2026 bei 5.402 €.