Privat: 60 Liter je Kanister, 240 im Auto
Heizöl, Diesel und Benzin sind Gefahrgut. Für Privatleute gibt es im ADR, dem europäischen Abkommen über Gefahrgut auf der Straße, eine Ausnahme. Entzündbare Flüssigkeiten dürfen in wiederbefüllbaren Behältern bis 60 Liter je Behälter und bis 240 Liter je Fahrzeug mit. Nur für den eigenen Bedarf, nicht zum Weiterverkauf.
Die Kanister müssen dicht und geschlossen sein. Sicher sie so, dass sie beim Bremsen nicht rutschen oder umfallen, das verlangt § 22 der Straßenverkehrsordnung. Ein IBC-Container mit 1.000 Litern fällt nicht unter die Ausnahme, auch nicht auf dem eigenen Anhänger.
| Stoff | Kategorie | Punkte je Liter oder kg | beruflich frei bis |
|---|---|---|---|
| Heizöl, Diesel (UN 1202) | 3 | 1 | 1.000 l |
| Benzin (UN 1203) | 2 | 3 | 333 l |
| Propan (UN 1965) | 2 | 3 | 333 kg |
Beruflich: Punkte zählen
Wer im Betrieb Kraftstoff fährt, rechnet in Punkten. Jeder Liter Heizöl oder Diesel zählt einen Punkt. Benzin zählt dreifach. Bis 1.000 Punkte je Fahrzeug brauchst du keine orange Warntafel und keinen ADR-Schein. Ein Feuerlöscher mit 2 Kilogramm und ein Beförderungspapier gehören trotzdem dazu.
Handwerker, die Kraftstoff für ihre eigenen Maschinen mitnehmen, fallen oft unter die Handwerkerregel in 1.1.3.1 c. Dann darf keine Verpackung größer als 450 Liter sein, und die Punktegrenze gilt ebenso.
Und Gasflaschen?
Handelsübliche Propanflaschen für Grill oder Wohnmobil dürfen privat mitfahren, eine feste Literzahl nennt die Ausnahme für Gase nicht. Stell die Flaschen aufrecht, dreh das Ventil zu, schraub die Schutzkappe auf und lass im Auto ein Fenster einen Spalt offen. Im heißen Kofferraum sollten sie nicht länger als nötig liegen.