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Wie viel Krankheitskosten kann ich absetzen?

Die Zahnärztin legt den Heil- und Kostenplan auf den Tresen: zwei Kronen, Eigenanteil gut 1.800 Euro. Dazu kam im Frühjahr die neue Gleitsichtbrille. Irgendwo muss das doch in der Steuererklärung auftauchen.

bei Ehepaaren beide zusammen
€
Veranlagung
nur was du selbst bezahlt hast
€

Zumutbare Belastung

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand September 2026. Werte und Quellen

    Erst über einem Eigenanteil wird es interessant

    Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt nimmt aber an, dass jeder einen Teil selbst tragen kann, die zumutbare Belastung. Nur was darüber liegt, senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt von drei Dingen ab: Einkünfte, Familienstand, Kinder.

    Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 wird stufenweise gerechnet. Der Prozentsatz der ersten Stufe gilt nur für die ersten 15.340 Euro, der zweite für den Teil bis 51.130 Euro, der dritte für den Rest. Das ist günstiger als die alte Rechnung mit einem Satz für alles.

    Zumutbare Belastung in Prozent der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG)
    Werbis 15.340 €bis 51.130 €darüber
    ohne Kinder, Grundtarif5 %6 %7 %
    ohne Kinder, zusammen veranlagt4 %5 %6 %
    ein oder zwei Kinder2 %3 %4 %
    drei oder mehr Kinder1 %1 %2 %

    Was dazugehört

    Nicht dazu gehören vorbeugende Ausgaben wie Fitnessstudio oder Nahrungsergänzung, rezeptfreie Mittel ohne Verordnung und Beiträge zur Krankenversicherung. Was die Kasse oder eine Zusatzversicherung erstattet, ziehst du ab.

    Kosten bündeln

    Die zumutbare Belastung gilt je Jahr, nicht je Rechnung. Wer größere Behandlungen planen kann, fasst sie in einem Jahr zusammen. Zwei Kronen und eine Brille im selben Jahr überspringen die Grenze eher als verteilt auf zwei Jahre. Es zählt das Jahr, in dem du bezahlst.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

    Die zumutbare Belastung liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, gestaffelt in drei Stufen. Eine Alleinstehende ohne Kinder mit 40.000 Euro Einkünften trägt 2.247 Euro selbst, ein Ehepaar mit zwei Kindern und 60.000 Euro 1.735 Euro.

    Welche Krankheitskosten kann man absetzen?

    Absetzen kannst du Kosten, die die Krankenkasse nicht zahlt: Zuzahlungen zu Medikamenten und Therapien, den Eigenanteil bei Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, ärztlich verordnete Behandlungen und Fahrten zum Arzt. Beiträge zur Krankenversicherung gehören nicht dazu, sie zählen als Vorsorgeaufwendungen.

    Braucht man für Brille oder Kur ein Attest?

    Für Brille, Hörgerät oder Medikamente reicht die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Für eine Kur, psychotherapeutische Behandlungen ohne Kassenzulassung oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden brauchst du ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Beginn der Behandlung.