Erst über einem Eigenanteil wird es interessant
Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt nimmt aber an, dass jeder einen Teil selbst tragen kann, die zumutbare Belastung. Nur was darüber liegt, senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt von drei Dingen ab: Einkünfte, Familienstand, Kinder.
Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 wird stufenweise gerechnet. Der Prozentsatz der ersten Stufe gilt nur für die ersten 15.340 Euro, der zweite für den Teil bis 51.130 Euro, der dritte für den Rest. Das ist günstiger als die alte Rechnung mit einem Satz für alles.
| Wer | bis 15.340 € | bis 51.130 € | darüber |
|---|---|---|---|
| ohne Kinder, Grundtarif | 5 % | 6 % | 7 % |
| ohne Kinder, zusammen veranlagt | 4 % | 5 % | 6 % |
| ein oder zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| drei oder mehr Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Was dazugehört
- Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus, Physiotherapie und Hilfsmittel
- Eigenanteile bei Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie
- Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte mit ärztlicher Verordnung
- Fahrten zu Arzt, Therapie oder Krankenhaus, mit dem Auto 30 Cent je gefahrenem Kilometer
- Pflegekosten, soweit die Pflegekasse sie nicht trägt
Nicht dazu gehören vorbeugende Ausgaben wie Fitnessstudio oder Nahrungsergänzung, rezeptfreie Mittel ohne Verordnung und Beiträge zur Krankenversicherung. Was die Kasse oder eine Zusatzversicherung erstattet, ziehst du ab.
Kosten bündeln
Die zumutbare Belastung gilt je Jahr, nicht je Rechnung. Wer größere Behandlungen planen kann, fasst sie in einem Jahr zusammen. Zwei Kronen und eine Brille im selben Jahr überspringen die Grenze eher als verteilt auf zwei Jahre. Es zählt das Jahr, in dem du bezahlst.