So rechnet die Praxis den Ultraschall ab
Willst du einen Ultraschall, den die Kasse nicht zahlt, rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Das erste Organ hat die Nummer 410 mit 200 Punkten, jedes weitere die 420 mit 80 Punkten. Zum Faktor 2,3 kostet das erste Organ 26,81 €, jedes weitere 10,72 €.
Untersucht die Ärztin von innen, kommt ein Zuschlag von 8,74 € dazu. Zuschläge gibt es nur zum einfachen Satz. Die Beratung nach GOÄ 1 kostet 10,72 €.
| Leistung | GOÄ | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 |
|---|---|---|---|
| erstes Organ | 410 | 11,66 € | 26,81 € |
| jedes weitere Organ | 420 | 4,66 € | 10,72 € |
| Zuschlag vaginal oder rektal | 403 | 8,74 € | 8,74 € |
| Beratung | 1 | 4,66 € | 10,72 € |
Beim Frauenarzt: lohnt der Zusatz-Ultraschall?
Der vaginale Ultraschall zur Früherkennung von Eierstock- oder Gebärmutterkrebs ist eine der häufigsten Selbstzahlerleistungen. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet ihn negativ: Er findet kaum Krebs früher, führt aber oft zu falschem Alarm und unnötigen Eingriffen.
Hast du Beschwerden, etwa Schmerzen oder Blutungen außerhalb der Periode, ist der Ultraschall Kassenleistung. Dann zahlst du nichts.