Abgerechnet wird je Zahn
Die professionelle Zahnreinigung steht in der Gebührenordnung für Zahnärzte unter der Nummer 1040. Sie umfasst das Entfernen der Beläge über und am Zahnfleischrand, das Reinigen der Zwischenräume, die Politur und das Fluoridieren. Berechnet wird sie je Zahn, Implantat oder Brückenglied, nicht je Termin.
| Faktor | je Zahn | 28 Zähne | 20 Zähne |
|---|---|---|---|
| 1,0-fach | 1,57 € | 43,96 € | 31,40 € |
| 1,8-fach | 2,83 € | 79,24 € | 56,60 € |
| 2,3-fach (Regelsatz) | 3,62 € | 101,36 € | 72,40 € |
| 3,0-fach | 4,72 € | 132,16 € | 94,40 € |
| 3,5-fach | 5,51 € | 154,28 € | 110,20 € |
Zum Regelsatz von 2,3 kostet ein volles Gebiss so 101,36 €. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes nennt 44 € bis 117 € je Behandlung und fügt hinzu, dass es auch deutlich mehr sein kann (Stand Mai 2026). Einen höheren Faktor muss die Praxis begründen, etwa mit starken Verfärbungen oder engen Zwischenräumen.
Was die Kasse zahlt und was nicht
Zur Kassenleistung gehört einmal im Jahr das Entfernen von hartem Zahnstein. Die professionelle Reinigung geht weiter und ist eine Privatleistung. Viele Kassen geben trotzdem etwas dazu, die Verbraucherzentrale nennt 20 € bis 100 € je Reinigung, meist einmal im Jahr.
Manche Kassen zahlen die Reinigung ganz, aber nur in Praxen, mit denen sie einen Vertrag haben. Dann wechselst du womöglich den Zahnarzt. Lies die Bedingungen, bevor du dich darauf verlässt.
Wem sie etwas bringt
Der IGeL-Monitor bewertet die Zahnreinigung nicht, weil sie keine ärztliche Selbstzahlerleistung im engeren Sinn ist. Er weist aber darauf hin, dass sie das tägliche Putzen nicht ersetzt. Für Menschen mit Parodontitis, Implantaten oder festen Zahnspangen empfehlen Zahnärzte sie häufiger, weil sich dort Beläge schwer entfernen lassen.