13 und 14: nur leichte Arbeit
Unter 13 ist Arbeit verboten. Ab 13 dürfen Kinder mit Einverständnis der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen: Zeitungen austragen, babysitten, Nachhilfe geben, Hunde ausführen, im Garten helfen. Mehr als 2 Stunden am Tag sind nicht erlaubt, auch nicht in den Ferien. Auf dem Bauernhof sind es 3 Stunden.
Die Arbeit darf nicht vor oder während des Unterrichts liegen und nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Schwere Lasten sind tabu, regelmäßig mehr als 7,5 Kilogramm zu tragen gilt schon als zu viel.
Ab 15: vier Wochen richtig jobben
Wer 15 ist und noch zur Schule geht, darf in den Ferien voll arbeiten: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche, an fünf Tagen. Die Grenze liegt bei 4 Wochen im Kalenderjahr, egal ob in den Oster-, Sommer- oder Herbstferien. Während der Schulzeit gelten weiter die engen Regeln für Kinder.
Nach viereinhalb Stunden steht eine Pause zu, nach sechs Stunden eine volle Stunde Pause. Gearbeitet wird zwischen 6 und 20 Uhr. Wer die Schule schon beendet hat und eine Ausbildung macht, fällt nicht unter die Vier-Wochen-Grenze.
Was hängen bleibt
Für Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss gilt der Mindestlohn nicht. Frag vorher nach dem Stundenlohn und vergleich ihn mit anderen Angeboten. Ab 18 ist der Mindestlohn Pflicht, Stand Januar 2026 sind das 13,9 Euro pro Stunde.
Das Kindergeld läuft während des Ferienjobs weiter. Steuern fallen meist nicht an, solange du im ganzen Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibst.