Die wichtigsten Stufen: 7, 14, 16 und 18
Mit sieben wird ein Kind beschränkt geschäftsfähig. Es darf kleine Dinge vom eigenen Taschengeld kaufen und haftet für Schäden, die es anderen zufügt. Im Straßenverkehr beginnt diese Haftung erst mit zehn, weil Kinder Tempo und Abstand vorher kaum einschätzen können.
Mit 14 wird aus dem Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ein Jugendlicher. Ab jetzt ist man strafmündig und wählt seine Religion selbst. E-Scooter fahren ist erlaubt, und mit den Eltern am Tisch darf es ein Glas Wein zum Essen sein.
16 ist die Stufe, auf die viele warten: Bier und Wein ohne Eltern, Disco bis Mitternacht, Führerschein für das Leichtkraftrad, Europawahl. Ab 16 braucht man außerdem einen Personalausweis. Mit 18 fallen alle Grenzen des Jugendschutzes weg.
| Alter | Was ab dann erlaubt ist |
|---|---|
| ab 6 | ins Kino ohne Eltern, wenn der Film spätestens um 20 Uhr endet; Filme ab 12 in Begleitung der Eltern sehen |
| ab 7 | mit Taschengeld selbst einkaufen, ohne die Eltern zu fragen; für Schäden haften, die man anderen zufügt (außer im Straßenverkehr) |
| ab 8 | mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren |
| ab 10 | für Unfälle im Straßenverkehr haften |
| ab 12 | nicht gegen den eigenen Willen die Religion wechseln müssen; Filme ab 12 allein sehen |
| ab 13 | leichte Jobs wie Babysitten oder Zeitung austragen, höchstens zwei Stunden am Tag |
| ab 14 | die Religion selbst wählen; strafrechtlich verantwortlich sein; E-Scooter fahren; Bier, Wein und Sekt trinken, wenn die Eltern dabei sind; ins Kino ohne Eltern bis 22 Uhr; einer Organspende widersprechen |
| ab 15 | Mofa fahren mit Prüfbescheinigung; Führerschein Klasse AM für Roller bis 45 km/h; in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr voll jobben |
| ab 16 | Bier, Wein und Sekt ohne Eltern kaufen und trinken; ohne Eltern in Disco und Kneipe bis 24 Uhr; Führerschein A1 für Leichtkrafträder bis 125 cm³; einen Personalausweis besitzen müssen; ein Testament beim Notar machen; sich als Organspender eintragen; bei der Europawahl wählen |
| ab 17 | Auto fahren mit Begleitperson (BF17) |
| ab 18 | volljährig und voll geschäftsfähig sein; Schnaps, Zigaretten und E-Zigaretten kaufen; in die Spielhalle gehen; Führerschein B für das Auto allein; den Bundestag wählen; heiraten; Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn |
| ab 24 | Motorradführerschein A ohne Vorstufe |
Wo es keine Altersgrenze gibt
Für Energy-Drinks, Cola oder Kaffee kennt das Gesetz kein Mindestalter. Beim Koffein gibt es nur Empfehlungen. Auch für YouTube-Videos, Tattoos oder ein eigenes Konto steht keine feste Zahl im Gesetz. Hier gelten die Regeln der Anbieter und die Zustimmung der Eltern.
Für soziale Netzwerke verlangt die Datenschutz-Grundverordnung, dass die Eltern bis 16 zustimmen, wenn ein Dienst Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet. WhatsApp, Instagram und TikTok setzen in ihren Bedingungen eigene Grenzen, meist 13 Jahre.
Kino, Spiele und Filme
Die Altersfreigaben von FSK und USK gelten für Kinos und Läden. Zu Hause entscheiden die Eltern, welche Filme laufen. Im Kino dürfen Kinder ab sechs mit einem Elternteil auch Filme ab 12 sehen. Welche Uhrzeiten allein gelten, rechnet die Seite zum Ausgehen aus.