So wird gerechnet
Bei einer Pauschalreise mindert sich der Preis nach § 651m BGB für die Dauer des Mangels. Gerechnet wird mit dem Tagespreis der ganzen Reise, Flug eingeschlossen, mal der Zahl der betroffenen Tage mal dem Prozentsatz. Zwei Wochen für 2.400 Euro ergeben einen Tagespreis von rund 171 Euro. Zehn Tage Baustellenlärm mit 15 Prozent sind dann gut 250 Euro.
Die Prozentsätze stammen meist aus der Frankfurter Tabelle. Sie ist über 35 Jahre alt, aber noch immer der Anker, an dem sich Veranstalter und Gerichte orientieren. Andere Gerichte urteilen im Einzelfall auch mal höher oder niedriger.
| Mangel | Minderung |
|---|---|
| Lärm am Tag, etwa Baustelle | 5 bis 25 % |
| Lärm in der Nacht | 10 bis 40 % |
| Ungeziefer im Zimmer | 10 bis 50 % |
| Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit | 10 bis 50 % |
| Klimaanlage fällt aus | 10 bis 20 % |
| Bad oder Warmwasser fällt aus | 15 % |
| Schlechte Reinigung | 10 bis 20 % |
| Dreibett- statt Doppelzimmer | 20 bis 25 % |
| Zugesagter Meerblick oder Balkon fehlt | 5 bis 10 % |
| Weiter vom Strand als versprochen | 5 bis 15 % |
| Anderes Hotel als gebucht | 10 bis 25 % |
| Pool fehlt oder ist verschmutzt | 10 bis 20 % |
| Strand verschmutzt | 10 bis 20 % |
| Verpflegung fällt ganz aus | 50 % |
| Zu wenig warme Speisen | 10 % |
| Verdorbene Speisen | 20 bis 30 % |
| Gerüche | 5 bis 15 % |
Melden, dokumentieren, fordern
Ohne Meldung vor Ort geht fast nichts. Sag der Reiseleitung oder dem Veranstalter sofort Bescheid, schriftlich oder per E-Mail, und lass dir die Meldung bestätigen. Fotos, Videos mit Ton und die Namen anderer betroffener Gäste helfen später. Kann der Veranstalter abhelfen, etwa mit einem ruhigeren Zimmer, musst du das annehmen.
Nach der Reise forderst du die Minderung beim Veranstalter. Die Frist dafür beträgt zwei Jahre, schneller geht es trotzdem mit einem Schreiben in den ersten Wochen. Ist der Urlaub erheblich beeinträchtigt, kann zusätzlich eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit dazukommen.