Drei Beträge, nach Entfernung
Die EU-Verordnung 261/2004 legt feste Pauschalen fest, unabhängig vom Ticketpreis. Bis 1.500 Kilometer gibt es 250 €, bis 3.500 Kilometer 400 €, darüber 600 € pro Person. Flüge innerhalb der EU über 1.500 km, etwa auf die Kanaren, bekommen immer 400 €. Gemessen wird die Luftlinie zwischen den Flughäfen.
Die Pauschale steht eigentlich für Annullierungen und Nichtbeförderung. Der Europäische Gerichtshof hat 2009 entschieden, dass sie auch bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr am Ziel gilt. Bei Langstrecken über 3.500 km darf die Airline um die Hälfte kürzen, wenn du weniger als vier Stunden zu spät bist.
| Entfernung | Ausgleich pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| in der EU über 1.500 km | 400 € |
| 1.500 bis 3.500 km außerhalb der EU | 400 € |
| über 3.500 km außerhalb der EU | 600 € |
So kommst du an dein Geld
Schreib der Airline direkt, mit Buchungsnummer, Flugnummer und der tatsächlichen Ankunftszeit. Viele haben dafür ein Formular auf ihrer Seite. Lehnt sie ab oder antwortet nicht, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kostenlos. Fluggastportale übernehmen das Risiko, behalten aber oft 20 bis 30 Prozent.
Unabhängig vom Ausgleich muss die Airline dich je nach Strecke ab zwei bis vier Stunden Wartezeit versorgen, mit Getränken und Essen, bei Verschiebung auf den nächsten Tag mit Hotel und Transfer. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen.