Aus einem EU-Staat: Richtmengen
Innerhalb der EU darfst du Waren für deinen eigenen Bedarf ohne Mengengrenze mitbringen, die Steuer hast du im Urlaubsland schon bezahlt. Für Tabak, Alkohol und Kaffee nennt der Zoll Richtmengen. Liegst du darüber, musst du glaubhaft machen, dass alles für dich ist, etwa für eine Hochzeit. Gelingt das nicht, wird die deutsche Tabak-, Alkohol- oder Kaffeesteuer fällig.
| Ware | Richtmenge je Person |
|---|---|
| Zigaretten | 800 Stück |
| Zigarillos | 400 Stück |
| Zigarren | 200 Stück |
| Rauchtabak | 1.000 g |
| Tabakerhitzer-Sticks | 800 Stück |
| Spirituosen | 10 l |
| Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein | 20 l |
| Schaumwein | 60 l |
| Bier | 110 l |
| Kaffee | 10 kg |
| Wein | keine Richtmenge |
Die Richtmengen gelten nur, wenn du die Waren selbst transportierst. Kaufst du für Freunde mit oder willst etwas weiterverkaufen, gelten sie nicht, auch wenn die Menge darunter liegt. Für Wein gibt es in Deutschland keine Richtmenge, weil auf Wein ohne Kohlensäure keine Steuer erhoben wird.
Aus einem Nicht-EU-Staat: Freimengen
Aus der Schweiz, Norwegen, der Türkei, Großbritannien oder den USA gelten feste und deutlich kleinere Freimengen. Tabak und Alkohol sind erst ab 17 Jahren frei. Die Tabakwaren kannst du anteilig mischen, etwa 100 Zigaretten und 125 Gramm Tabak, genauso Spirituosen mit schwächeren Getränken.
| Ware | frei je Person |
|---|---|
| Zigaretten | 200 Stück |
| Zigarillos | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Rauchtabak | 250 g |
| Spirituosen über 22 % | 1 l |
| Getränke bis 22 %, auch Sekt und Likörwein | 2 l |
| Wein ohne Kohlensäure | 4 l |
| Bier | 16 l |
| Kraftstoff im Reservekanister | 10 l |
Für alles andere gilt eine Wertgrenze: 300 € auf dem Landweg, 430 € mit Flugzeug oder Schiff, 175 € unter 15 Jahren. Kaffee, Parfüm, Kleidung und Elektronik zählen dazu. Die Grenze ist eine Freigrenze. Eine Uhr für 500 Euro wird voll verzollt. Es zählt der ganze Preis, auch der Teil unter der Grenze. Mehrere Reisende dürfen ihre Grenzen nicht zusammenlegen.
Bis 700 € Warenwert rechnet der Zoll meist mit einem Pauschalsatz von 17,5 Prozent, der Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammenfasst. Für Tabak und Alkohol gelten eigene Sätze. Heb die Kassenzettel auf, sonst schätzt der Zoll den Wert.
Bargeld ab 10.000 Euro
Bargeld darfst du in jeder Höhe mitnehmen. Ab 10.000 Euro musst du es bei Reisen in oder aus Nicht-EU-Staaten schriftlich anmelden, am einfachsten vorher online über das Zollportal. Innerhalb der EU zeigst du es mündlich an, sobald der Zoll fragt. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu einer Million Euro betragen.