25 oder 50 Prozent
Maßgeblich ist die Ankunft an deinem Ziel laut Fahrkarte, nicht die Verspätung des einzelnen Zuges. Verpasst du einen Anschluss und kommst dadurch 60 Minuten später an, bekommst du 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bei Hin- und Rückfahrt auf einem Ticket rechnet die Bahn mit dem halben Preis.
Schon ab 20 Minuten erwarteter Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben. Mit einem Sparpreis darfst du dann einen anderen Zug nehmen, mit einem Nahverkehrsticket meist auch den Fernverkehr, wenn du die Differenz vorstreckst. Das Deutschlandticket ist davon ausgenommen.
| Ticket | 2. Klasse | 1. Klasse |
|---|---|---|
| Zeitkarte Nahverkehr, Deutschlandticket | 1,50 € | 2,25 € |
| Zeitkarte Fernverkehr | 5,00 € | 7,50 € |
| BahnCard 100 | 10,00 € | 15,00 € |
Wann die Bahn nicht zahlen muss
Seit Juni 2023 entfällt die Entschädigung bei höherer Gewalt, also bei Unwetter, Naturkatastrophen, Personen im Gleis oder Polizeieinsätzen. Weichenstörungen, fehlendes Personal oder ein Streik bei der Bahn selbst zählen nicht dazu. Unter 4 € zahlt die Bahn gar nicht aus, Zeitkarteninhaber sammeln deshalb mehrere Fälle.
Den Antrag stellst du im DB Navigator, online oder mit dem Fahrgastrechte-Formular. Die Entschädigung kommt als Überweisung, auf Wunsch als Gutschein.