Unterschrift: zwischen 20 und 70 Euro
Beim Notar beglaubigen heißt: Er bestätigt, dass die Unterschrift von dir stammt. Den Inhalt prüft er nicht. Die Gebühr beträgt zwei Zehntel einer vollen Gebühr nach dem Wert der Sache, mindestens 20 und höchstens 70 Euro. Bei einer Grundbuchsache über 200.000 Euro landest du am Deckel, bei einer Vollmacht ohne besonderen Wert meist am unteren Ende.
Auf die Gebühr kommen 20 Prozent Pauschale für Post und Telefon und 19 Prozent Umsatzsteuer. Hat der Notar den Text selbst entworfen, zahlst du statt der Beglaubigung eine Entwurfsgebühr, die meist höher liegt.
| Wert | Gebühr netto | mit Pauschale und Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 1.000 € | 20,00 € | 28,56 € |
| 5.000 € | 20,00 € | 28,56 € |
| 20.000 € | 21,40 € | 30,56 € |
| 50.000 € | 33,00 € | 47,12 € |
| 100.000 € | 54,60 € | 77,97 € |
| 250.000 € | 70,00 € | 99,96 € |
Kopien: Notar oder Amt
Für eine beglaubigte Kopie nimmt der Notar 1 Euro je Seite, mindestens aber 10 Euro. Für Zeugnisse oder Geburtsurkunden bieten auch viele Bürgerämter amtliche Beglaubigungen an, zu Gebühren, die das Land oder die Kommune festlegt. Nicht jede Stelle nimmt jede Beglaubigung, frag also vorher nach, welche akzeptiert wird.
Brauchst du ein deutsches Dokument im Ausland, reicht die Beglaubigung manchmal nicht. Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, verlangen eine Apostille. Der Notar besorgt sie beim Landgericht für 25 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, die Gebühr der Behörde kommt dazu.