Vier Wege, vier Preise
Eine Vorsorgevollmacht gilt auch handschriftlich oder als ausgefülltes Formular. Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet 10 Euro und reicht für Arzt, Pflegeheim und viele Behörden. Die Behörde prüft dabei nur, dass wirklich du unterschreibst, nicht den Inhalt.
Beim Notar zahlst du nach dem Vermögen. Für eine umfassende Vollmacht setzt das Gesetz höchstens die Hälfte davon als Wert an, gedeckelt bei einer Million Euro. Beurkundet der Notar, berät er dich, formuliert den Text und prüft, ob du geschäftsfähig bist. Das hilft, wenn später jemand die Vollmacht anzweifelt. Brauchst du sie für ein Haus oder eine Wohnung, führt am Notar kein Weg vorbei.
| Vermögen | Notar beurkundet | Notar beglaubigt | Betreuungsbehörde |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 107 € | 29 € | 10 € |
| 50.000 € | 161 € | 33 € | 10 € |
| 100.000 € | 220 € | 47 € | 10 € |
| 250.000 € | 381 € | 86 € | 10 € |
| 500.000 € | 660 € | 100 € | 10 € |
Patientenverfügung und Register
Beurkundet der Notar die Patientenverfügung gleich mit, setzt er dafür meist den Auffangwert von 5.000 Euro an, der zum Wert der Vollmacht dazukommt. Der Rechner macht es genauso.
Ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer schauen Betreuungsgerichte, bevor sie einen Betreuer bestellen. Die Eintragung kostet online 20,50 Euro, über den Notar oft etwas weniger. Das Register speichert nur, dass es eine Vollmacht gibt und wer sie hat, nicht den Text.