Was alles als Einnahme zählt
Für das Finanzamt bist du Unternehmer, sobald du mit deinen Videos Geld verdienen willst. Dazu zählen Werbegeld, Kooperationen, Affiliate-Provisionen und Spenden. Auch Produkte, die du für einen Beitrag bekommst und behältst, sind Einnahmen, mit ihrem üblichen Preis.
Davon ziehst du deine Ausgaben ab: Kamera, Mikrofon, Schnittsoftware, Licht, einen Teil der Internetkosten. Was übrig bleibt, ist der Gewinn. Er landet in der Einkommensteuererklärung, zusammen mit einem Gehalt oder anderen Einkünften.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Hast du einen Job und verdienst nebenher mit Videos, bleiben bis zu 410 € Gewinn im Jahr steuerfrei. Ohne Job ist alles bis zum Grundfreibetrag frei. Über 24.500 € Gewinn kommt Gewerbesteuer dazu, die zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Bei der Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr. Die Zahlungen von Google kommen aus Irland. Für solche Leistungen an Firmen im EU-Ausland gelten bei der Umsatzsteuer eigene Regeln, das Finanzamt fragt danach im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die US-Quellensteuer bei YouTube
YouTube behält für die USA Steuern ein. Wer in AdSense keine Steuerinformationen hinterlegt, riskiert laut YouTube einen Abzug von bis zu 24 Prozent auf die gesamten Einnahmen. Mit dem ausgefüllten Formular und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA fällt in vielen Fällen gar keine US-Steuer an.