Keine Verdienstgrenze, aber ein Freibetrag
„Wie viel darf man im Kleingewerbe verdienen?“ Die ehrliche Antwort: so viel du willst. Kleingewerbe bedeutet nur, dass dein Betrieb so klein ist, dass er keine kaufmännische Buchführung braucht. Besteuert wird der Gewinn, zusammen mit deinem übrigen Einkommen. Gewinn heißt: Einnahmen minus Ausgaben.
Hast du daneben einen Job als Angestellter, hilft der Härteausgleich. Bis 410 € Gewinn im Jahr bleiben ganz steuerfrei. Zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil besteuert. Darüber zählt jeder Euro voll, mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Ohne Job ist der Gewinn bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € steuerfrei, danach steigt die Steuer langsam an.
Gewerbesteuer erst ab 24.500 €
Die Gewerbesteuer schreckt viele ab, trifft aber die wenigsten Nebengewerbe. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr. Darüber rechnet das Finanzamt mit 3,5 Prozent den Messbetrag aus, die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Das 4-Fache des Messbetrags wird dir auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz um 400 Prozent gleicht sich das fast aus.
Freiberufler, etwa Übersetzerinnen, Grafiker oder Dozenten, melden kein Gewerbe an und zahlen nie Gewerbesteuer. Sie teilen dem Finanzamt die Tätigkeit mit einem Fragebogen mit.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder nicht
Die dritte Grenze betrifft den Umsatz, nicht den Gewinn. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € eingenommen hat und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, kann Kleinunternehmer sein. Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparst dir die Voranmeldungen.