Kilometer: jeder zählt
Fährst du mit dem eigenen Auto zum Kunden, zur Messe oder in die Filiale, darf dir der Arbeitgeber 0,30 € je gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten. Für Motorrad, Roller und Moped sind es 0,20 €. Anders als bei der Pendlerpauschale zählt die ganze Strecke, hin und zurück. Bei 280 Kilometern pro Richtung sind das 168,00 €.
Zahlt die Firma mehr, ist der Rest steuerpflichtiger Lohn. Zahlt sie weniger oder nichts, setzt du die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten ab. Statt der Pauschale kannst du auch die echten Kosten je Kilometer nachweisen, das lohnt sich nur bei teuren Autos mit Belegen fürs ganze Jahr.
Verpflegung nach Stunden
| Abwesenheit | Pauschale |
|---|---|
| mehr als 8 Stunden, ohne Übernachtung | 14 € |
| An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise | 14 € |
| voller Tag, 24 Stunden | 28 € |
Gezählt wird die Zeit außer Haus und außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte. Wer um sieben losfährt und um halb vier zurück ist, bleibt unter acht Stunden und bekommt nichts. Nach drei Monaten am selben Ort ist Schluss mit der Pauschale, dann beginnt die Frist erst nach vier Wochen Pause neu.
Stellt der Arbeitgeber Essen, wird gekürzt. Ein Frühstück kostet 20 Prozent der vollen Tagespauschale, also 5,60 €, Mittag- und Abendessen je 11,20 €. Das gilt auch, wenn das Frühstück in der Hotelrechnung auf die Firma läuft.
Übernachtung: Pauschale oder Rechnung
Ohne Beleg darf der Arbeitgeber je Nacht im Inland 20 € steuerfrei zahlen, etwa wenn du bei Freunden übernachtest. Legst du die Hotelrechnung vor, erstattet er die echten Kosten. In der eigenen Steuererklärung gibt es diese Pauschale nicht, dort zählt nur der Betrag auf der Rechnung, abzüglich Frühstück.
Für Reisen ins Ausland gelten eigene Pauschalen je Land, die das Bundesfinanzministerium jedes Jahr veröffentlicht.