Im Schnitt 1.240 Euro
Das Statistische Bundesamt wertet die Steuerbescheide mit einigen Jahren Abstand aus. Für 2022 ließen sich 15,2 Millionen Menschen veranlagen, 13,2 Millionen davon bekamen Geld zurück. Die Erstattung lag im Schnitt bei 1.240 Euro. Gut die Hälfte bekam zwischen 100 und 1.000 Euro, nur drei Prozent mehr als 5.000 Euro.
Der Durchschnitt sagt über dich wenig. Wer nah am Betrieb wohnt, keine Rechnungen sammelt und das ganze Jahr in Steuerklasse I gearbeitet hat, bekommt oft nur wenig zurück. Wer weit pendelt, eine Weile arbeitslos war oder im Herbst den Job gewechselt hat, deutlich mehr.
Woher das Geld zurückkommt
Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer so ab, als hättest du genau 1.230 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgaben. Alles, was darüber liegt, senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Zurück kommt davon der Anteil deines Steuersatzes. Bei 3.500 Euro brutto im Monat sind das rund 29 Prozent, von 100 Euro Werbungskosten also 29 Euro.
- Arbeitsweg: 38 Cent je Kilometer einfacher Strecke und Arbeitstag
- Homeoffice: 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro
- Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch, Fachbücher, Berufskleidung
- Fortbildungen, Gewerkschaftsbeitrag, Bewerbungskosten, beruflicher Umzug
- Kinderbetreuung: 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind
Handwerker und haushaltsnahe Dienste wirken stärker. Hier gehen 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, nicht vom Einkommen: bei Handwerkern bis 1.200 Euro im Jahr, bei Reinigung, Gartenpflege oder Umzugsfirma bis 4.000 Euro. Ein Teil davon steckt oft schon in der Nebenkostenabrechnung.
Wann es mehr wird
Die Lohnsteuer rechnet jeden Monat so, als würdest du das ganze Jahr gleich viel verdienen. Hast du nur acht Monate gearbeitet, war der Abzug zu hoch, und die Erklärung holt die Differenz zurück. Dasselbe gilt nach Elternzeit, Studium oder einem Jobwechsel mit Pause.
Anders sieht es mit Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld über 410 Euro im Jahr aus. Dann musst du eine Erklärung abgeben, und diese Leistungen erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf den Rest. Hier ist auch eine Nachzahlung möglich.
Wer nicht verpflichtet ist, kann vier Jahre zurück abgeben. Für 2022 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab. Der Rechner bildet den einfachen Fall ab: ein Job, Steuerklasse I, das ganze Jahr. Verbindlich ist der Bescheid des Finanzamts.