Einstieg im mittleren Dienst
Die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst dauert zwei Jahre und wird bezahlt. Danach wirst du Beamter auf Probe im mittleren Dienst, je nach Land in A 6 oder A 7. Befördert wird bis A 9, mit Aufstieg in den gehobenen Dienst auch darüber hinaus.
| Gruppe | NRW Einstieg | Bayern Einstieg | NRW Endstufe |
|---|---|---|---|
| A 6 | 3.128 € | 2.961 € | 3.657 € |
| A 7 | 3.216 € | 3.074 € | 3.793 € |
| A 8 | 3.297 € | 3.151 € | 4.100 € |
| A 9 | 3.438 € | 3.295 € | 4.295 € |
Weil jedes Land seine eigene Tabelle hat, unterscheiden sich schon die Einstiegsbeträge. In Nordrhein-Westfalen dauert es mit A 7 20 Jahre bis zur Endstufe, in Bayern 20.
Die Zulage für den Vollzug
Wer in einer Justizvollzugsanstalt arbeitet, bekommt eine Stellenzulage, im Kollegenkreis oft Gitterzulage genannt. Nordrhein-Westfalen zahlt in A 7 und A 8 nach einem Jahr 66,08 Euro, nach zwei Jahren 132,16 Euro im Monat. Sie ist dort genauso hoch wie die Polizeizulage.
Bayern zahlt die Zulage ohne Wartezeit in voller Höhe: 186,27 Euro im Monat, ab 1. Oktober 2026 191,52 Euro. Dazu kommt in Bayern jedes Jahr eine Sonderzahlung von 70 Prozent des Dezember-Grundgehalts.
Schichten, Nächte, Wochenenden
Eine Anstalt läuft rund um die Uhr. Für Dienste nachts, am Wochenende und an Feiertagen gibt es eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, die je Stunde abgerechnet wird. Sie steht in keiner Tabelle, macht im Jahr aber oft einige hundert Euro aus.
Anpassungen
- Nordrhein-Westfalen: Anpassungsgesetz 2026 bis 2028 am 31.07.2026 verkündet, nächste Stufe am 1. März 2027. A 7 startet ab 1. März 2027 bei 3.280 €.
- Bayern: Erhöhung um 2,82 % zum 1. Oktober 2026 und um 2,0 % zum 1. September 2027 laut Gesetzentwurf. A 7 startet ab 1. Oktober 2026 bei 3.161 €.