P 7 und P 8
Wer die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen hat, wird in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeheimen in P 7 eingruppiert. P 8 gilt mit Fachweiterbildung, etwa für Intensivpflege oder OP, oder für Praxisanleitung. Die Tabelle beginnt für beide Gruppen in Stufe 2, eine Stufe 1 gibt es nicht.
| Stufe | ab | P 7 | P 8 |
|---|---|---|---|
| Stufe 2 | Einstieg | 3.510 € | 3.701 € |
| Stufe 3 | nach 2 Jahren | 3.701 € | 3.863 € |
| Stufe 4 | nach 5 Jahren | 3.998 € | 4.076 € |
| Stufe 5 | nach 9 Jahren | 4.150 € | 4.248 € |
| Stufe 6 | nach 14 Jahren | 4.305 € | 4.489 € |
Zulagen machen einen großen Teil aus
- Pflegezulage: 141,82 Euro im Monat
- ständige Wechselschicht: 250 Euro im Monat
- ständige Schichtarbeit: 100 Euro im Monat
- Zuschläge je Stunde für Nachtarbeit, Sonntage und Feiertage
Ein Beispiel: P 7 in Stufe 4 mit Wechselschicht ergibt 4.390 € im Monat, noch ohne Nacht- und Sonntagszuschläge. Im November kommt die Jahressonderzahlung dazu. Sie beträgt für P 7 und P 8 90 Prozent eines Monatsentgelts.
Krankenhaus, Altenheim, privater Träger
Der TVöD gilt bei Kommunen und ihren Kliniken. Unikliniken zahlen nach dem Tarif der Länder, kirchliche Häuser nach eigenen Richtlinien, private Ketten nach Haustarifen. Laut Entgeltatlas verdiente die Hälfte der Fachkräfte in der Krankenpflege 2025 mehr als 4.587 €, in der Altenpflege lag der Median bei 4.438 €.
Den Abstand zur Tabelle machen vor allem die Zulagen und Zuschläge. Wer nur im Tagdienst arbeitet, liegt deutlich näher am Tabellenentgelt.