W 1, W 2 und W 3
Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt. W 1 gilt für Juniorprofessuren, W 2 und W 3 für feste Professuren. An Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist W 2 die Regel, an Universitäten sind Lehrstühle meist mit W 3 ausgestattet.
| Dienstherr | W 2 Einstieg | W 3 Einstieg | W 3 höchstes |
|---|---|---|---|
| Bund | 7.214 € | 8.036 € | 9.133 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.289 € | 8.028 € | 8.028 € |
| Bayern | 6.824 € | 8.039 € | 8.646 € |
Beim Bund steigt das Grundgehalt nach sieben und nach weiteren sieben Jahren eine Stufe, in Bayern nach fünf und dann sieben Jahren. Nordrhein-Westfalen zahlt einen festen Betrag ohne Stufen, dort wächst das Gehalt nur über Leistungsbezüge. Juniorprofessoren bekommen in NRW 5.591 €, beim Bund 5.850 €.
Leistungsbezüge sind Verhandlungssache
Das Grundgehalt ist nur der Sockel. Dazu kommen Leistungsbezüge, die du bei der Berufung aushandelst, später für besondere Leistungen in Forschung und Lehre bekommst oder für Ämter wie Dekan oder Präsidentin. Ihre Höhe ist offen. Eine zweite Ruf-Verhandlung, etwa mit einem Angebot einer anderen Hochschule, ist oft der Moment, in dem sie steigen.
Trag deine Leistungsbezüge im Rechner oben ein, dann siehst du das Monatsgehalt. Ob sie in die Pension eingehen, regelt das Landesrecht, meist erst nach einigen Jahren Bezug.
Wann die Beträge steigen
- Nordrhein-Westfalen: Anpassungsgesetz 2026 bis 2028 am 31.07.2026 verkündet, nächste Stufe am 1. März 2027. W 2 beginnt ab 1. März 2027 bei 7.435 €.
- Bayern: Erhöhung um 2,82 % zum 1. Oktober 2026 und um 2,0 % zum 1. September 2027 laut Gesetzentwurf. W 2 beginnt ab 1. Oktober 2026 bei 7.017 €.
- Bund: Abschlag von 2,8 % seit Mai 2026, das Bundesalimentationsgesetz ist noch nicht beschlossen.