S 11b, S 12 oder S 14
Staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen gehören im TVöD zum Sozial- und Erziehungsdienst. Die Grundgruppe ist S 11b. S 12 gilt für schwierige Tätigkeiten, etwa in der Suchtberatung, der Bewährungshilfe oder der Jugendgerichtshilfe. Wer im Allgemeinen Sozialen Dienst über Maßnahmen zum Schutz von Kindern entscheidet, kommt in S 14.
| Stufe | ab | S 11b | S 12 |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 3.915 € | 3.968 € |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr | 4.181 € | 4.237 € |
| Stufe 3 | nach 4 Jahren | 4.368 € | 4.591 € |
| Stufe 4 | nach 8 Jahren | 4.845 € | 4.904 € |
| Stufe 5 | nach 12 Jahren | 5.217 € | 5.291 € |
| Stufe 6 | nach 17 Jahren | 5.441 € | 5.455 € |
S 14 beginnt bei 4.073 € und endet bei 5.652 €. Anders als im übrigen TVöD dauert der Weg durch die Stufen im Sozial- und Erziehungsdienst länger, bis zur Endstufe sind es 17 Jahre.
Die SuE-Zulage und die Jahressonderzahlung
Seit Juli 2022 bekommen Sozialarbeiter in S 11b, S 12 und S 14 eine feste Zulage von 180 Euro im Monat. Sie steigt bei Tariferhöhungen nicht mit. Im November kommt die Jahressonderzahlung von 85 Prozent eines Monatsentgelts dazu, in Stufe 3 von S 11b rund 3.713 €.
Freie Träger zahlen anders
Ein großer Teil der Sozialen Arbeit läuft über Wohlfahrtsverbände. Caritas und Diakonie haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien, die sich am TVöD orientieren, kleinere Träger zahlen oft nach Haustarif oder frei. Der Median für Sozialarbeit und Sozialpädagogik lag 2025 bei 4.997 € im Monat, über alle Arbeitgeber und nur für Vollzeit. Die mittlere Hälfte verdiente zwischen 4.302 € und 5.697 €.
Teilzeit ist in der Sozialen Arbeit verbreitet. Stell die Arbeitszeit im Rechner oben ein, Zulage und Tabellenentgelt werden dann anteilig gekürzt.