So funktioniert die Gehaltsumwandlung
Dein Arbeitgeber least das Rad und überlässt es dir. Die Rate zieht er von deinem Bruttogehalt ab, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Du zahlst also weniger Lohnsteuer und weniger Beiträge. Dafür kommt ein kleiner geldwerter Vorteil dazu: 0,25 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten UVP im Monat, bei 3.000 € also 7,50 €. Diese Regel gilt für Räder, die bis Ende 2030 überlassen werden, für E-Bikes bis 25 km/h genauso wie für normale Fahrräder.
Bekommst du das Rad zusätzlich zum Gehalt, ohne Umwandlung, ist es sogar ganz steuerfrei. Das ist selten, aber viele Firmen zahlen einen Zuschuss zur Rate. Jeder Euro Zuschuss senkt deine Kosten direkt.
Wo der Vorteil schrumpft
Die Leasingrate liegt über drei Jahre meist deutlich über dem Kaufpreis, weil Versicherung, Zinsen und die Marge der Leasingfirma drinstecken. Die Steuerersparnis muss das erst ausgleichen. Wer wenig verdient und einen niedrigen Steuersatz hat, spart am wenigsten. Mit hohem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze fallen die gesparten Sozialabgaben weg, dafür wirkt der hohe Steuersatz.
Dann die Übernahme. Nach 36 Monaten bieten dir die Anbieter das Rad meist für einen Restwert zwischen etwa 10 und 20 Prozent der UVP an. Das Finanzamt setzt nach einem BMF-Schreiben aber 40 Prozent als üblichen Wert an. Zahlst du weniger, ist die Differenz ein geldwerter Vorteil, den jemand versteuern muss. Viele Leasingfirmen übernehmen das pauschal, frag vor Vertragsschluss nach.
Und ein Rabatt im Laden verschiebt die Rechnung. Leasing läuft immer über die UVP. Bekommst du das Rad beim Händler 15 Prozent billiger, trag das im Rechner ein.
Wie viel Rente du verlierst
Weniger Brutto heißt weniger Rentenbeitrag. Die Rechnung ist einfach: Die jährlich umgewandelte Summe geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 51.944 € ergibt die fehlenden Entgeltpunkte, jeder Punkt ist heute 42,52 € Monatsrente wert. Bei einem Rad über drei Jahre sind das wenige Euro im Monat, bei zwei Rädern nacheinander entsprechend mehr. Auch Kranken- und Arbeitslosengeld fallen minimal kleiner aus, solange die Umwandlung läuft.