Die 1-Prozent-Regel
Wer einen Dienstwagen auch privat fahren darf, bekommt einen Vorteil, den das Finanzamt wie Lohn behandelt. Ohne Fahrtenbuch setzt es dafür jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises an, also des Neupreises bei Erstzulassung mit Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Rabatte beim Kauf zählen nicht, und auch bei einem Gebrauchtwagen gilt der alte Listenpreis.
Fährst du mit dem Auto zur Arbeit, kommen 0,03 Prozent je Kilometer der einfachen Strecke dazu. Bei 45.000 € und 20 Kilometern: 450 € plus 270 €, also 720 €. Dieser Betrag landet auf deiner Gehaltsabrechnung und wird mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet, als hättest du ihn verdient.
Was davon netto fehlt
Wie teuer der Vorteil wird, hängt an deinem Grenzsteuersatz, also dem Satz, mit dem jeder zusätzliche Euro besteuert wird. Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen kommen gut 20 Prozent Sozialabgaben dazu. Bei 60.000 Euro Jahresbrutto kostet der Verbrenner aus dem Beispiel grob 357 € netto im Monat. Tank, Versicherung, Reparaturen und Reifen zahlt dafür die Firma.
Der Rechner nimmt Tarif 2026 und eine vereinfachte Vorsorgepauschale. Deine Lohnabrechnung kann um einige Euro abweichen, vor allem mit Kinderfreibeträgen, Steuerklasse V oder privater Krankenversicherung.
Elektroauto und Hybrid, Stand September 2026
Für reine Elektroautos, die zwischen 2019 und Ende 2030 angeschafft werden, zählt nur ein Viertel des Listenpreises, wenn dieser höchstens 100.000 € beträgt. Die Grenze lag bis Juni 2025 bei 70.000 Euro und wurde für Autos, die ab Juli 2025 angeschafft wurden, angehoben. Aus 1 Prozent werden so 0,25 Prozent, auch die 0,03 Prozent für den Arbeitsweg schrumpfen entsprechend. Das E-Auto aus dem Beispiel kostet nur 87 € im Monat.
Teurere Elektroautos und Plug-in-Hybride werden mit der Hälfte des Listenpreises angesetzt. Beim Hybrid gilt das nur, wenn er höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fährt, beides steht in der Übereinstimmungsbescheinigung. Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
Wann das Fahrtenbuch günstiger ist
Mit einem lückenlosen Fahrtenbuch versteuerst du nur den tatsächlichen privaten Anteil der Kosten. Das lohnt sich bei teuren Autos, die du privat wenig fährst. Der Aufwand ist hoch: Jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand, nachträgliche Änderungen fallen auf. Zahlst du selbst etwas zu, etwa eine monatliche Nutzungspauschale, mindert das den geldwerten Vorteil.