Weniger Abgaben bis 2.000 Euro
Wer mehr als 603 Euro im Monat verdient, ist voll sozialversichert. Damit der Sprung aus dem Minijob nicht wehtut, gibt es den Übergangsbereich, früher Gleitzone genannt. Knapp über der Minijob-Grenze zahlst du fast nichts, und bis 2.000 Euro steigen deine Abgaben langsam auf den vollen Satz.
Der Arbeitgeber gleicht einen Teil aus. Er zahlt knapp über der Grenze ungefähr so viel wie für einen Minijob und am oberen Ende seinen normalen Anteil.
| Brutto | Abgaben Midijob | ohne Übergangsbereich | Lohnsteuer | netto |
|---|---|---|---|---|
| 700 € | 30 € | 152 € | 0 € | 670 € |
| 900 € | 92 € | 196 € | 0 € | 808 € |
| 1.100 € | 155 € | 239 € | 0 € | 945 € |
| 1.300 € | 217 € | 283 € | 0 € | 1.083 € |
| 1.500 € | 279 € | 326 € | 9 € | 1.211 € |
| 1.700 € | 342 € | 370 € | 37 € | 1.322 € |
| 1.900 € | 404 € | 413 € | 70 € | 1.427 € |
Die Formel mit dem Faktor F
Für deinen Anteil zählt nicht das volle Brutto, sondern eine beitragspflichtige Einnahme. Das Gesetz rechnet sie so: 2.000 geteilt durch (2.000 minus 603), mal Brutto minus 603 Euro. Das ergibt den Faktor 1,4316. Bei 1.200 Euro brutto sind das 854,69 €. Darauf zahlst du deinen üblichen Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Für den Gesamtbeitrag gibt es eine zweite Formel mit dem Faktor F, 2026 0,6619. F ist 28 Prozent geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtbeitragssatz. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und deinem Anteil.
Rente aus dem vollen Lohn
Seit Juli 2019 bekommst du für die Rente so viele Entgeltpunkte, als hättest du auf das volle Brutto Beiträge gezahlt. Der Rabatt kostet dich also nichts.
Lohnsteuer rechnet das Finanzamt dagegen ganz normal. In Steuerklasse I fällt sie erst ab etwa 1.450 Euro brutto an, in Steuerklasse V schon bei kleinen Beträgen. Wer verheiratet ist und in V arbeitet, sollte die Steuerklassen prüfen.
Wann der Übergangsbereich nicht gilt
Auszubildende zahlen immer den vollen Beitrag, auch bei einer kleinen Vergütung. Mehrere Jobs rechnen die Kassen zusammen: Zwei Stellen mit je 1.100 Euro ergeben 2.200 Euro und damit keinen Midijob mehr. Ab 2027 beginnt der Übergangsbereich wegen des höheren Mindestlohns erst über 633 Euro, die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro.