Vollzeit mit Mindestlohn
Der Monatslohn ergibt sich aus Stundenlohn mal Wochenstunden mal 13, geteilt durch 3. Der Bruch steht für die 4,33 Wochen, die ein Monat im Schnitt hat. Bei 40 Stunden sind das 2026 genau 2.409,33 € brutto. Mit 38,5 Stunden, wie in vielen Tarifverträgen, sind es 2.319 €.
Netto bleiben davon in Steuerklasse I rund 1.716 €. Gerechnet ist ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Mit Kindern ist der Pflegebeitrag etwas niedriger.
| Wochenstunden | brutto 2026 | netto 2026 | brutto 2027 |
|---|---|---|---|
| 10 h | 602 € | 581 € | 633 € |
| 15 h | 904 € | 810 € | 949 € |
| 20 h | 1.205 € | 1.017 € | 1.265 € |
| 25 h | 1.506 € | 1.215 € | 1.582 € |
| 30 h | 1.807 € | 1.379 € | 1.898 € |
| 35 h | 2.108 € | 1.541 € | 2.214 € |
| 38,5 h | 2.319 € | 1.664 € | 2.436 € |
| 40 h | 2.409 € | 1.716 € | 2.531 € |
Was vom Brutto abgeht
Rund ein Fünftel des Bruttos geht an die Sozialversicherung: Rente, Arbeitslosigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I erst an, wenn das Jahreseinkommen nach allen Pauschalen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. In Vollzeit mit Mindestlohn sind es rund 169 € Lohnsteuer im Monat.
Bei Teilzeit sieht es anders aus. Bis 603 Euro im Monat ist die Stelle ein Minijob, darüber beginnt der Übergangsbereich. Bis 2.000 Euro zahlst du dort weniger Sozialabgaben. Mit Mindestlohn liegen alle Stellen bis etwa 33,2 Wochenstunden in diesem Bereich.
Für Steuerklasse III, Kirchensteuer oder einen anderen Zusatzbeitrag rechnet der Brutto-Netto-Rechner genauer.
2027: 14,60 Euro pro Stunde
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Beschlossen hat das die Bundesregierung per Verordnung, nach dem Vorschlag der Mindestlohnkommission. In Vollzeit sind das 2.531 € brutto im Monat, gut 121 Euro mehr als 2026.
Mit dem Mindestlohn wächst auch die Minijob-Grenze, 2027 auf 633 Euro. Wer im Minijob nach Stunden bezahlt wird, sollte deshalb die Stunden prüfen. Sonst rutscht der Verdienst über die Grenze.
Wer weniger bekommen darf
Das Mindestlohngesetz nimmt einige Gruppen aus. Auszubildende bekommen die Mindestausbildungsvergütung, die niedriger liegt. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung haben keinen Anspruch, Ehrenamtliche auch nicht.
- Pflichtpraktika in Schule, Ausbildung oder Studium
- freiwillige Praktika bis drei Monate zur Orientierung
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Stelle
Für alle anderen gilt der Mindestlohn für jede Arbeitsstunde, auch für Überstunden. Teil deinen Monatslohn durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Kommt weniger als 13,90 Euro heraus, stimmt etwas nicht.