Wo der Spitzensteuersatz beginnt
Der Einkommensteuertarif hat vier Stufen. Bis 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen bleibt alles steuerfrei, das ist der Grundfreibetrag. Danach steigt der Satz von 14 auf 24 Prozent bei 17.799 Euro und weiter bis 42 Prozent. Die 42 Prozent gelten 2026 ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen. Ab 277.826 Euro sind es 45 Prozent, die Reichensteuer.
Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Brutto. Als Angestellter ziehst du mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, dazu Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne Kinder, gesetzlich versichert und ohne weitere Abzüge erreichst du den Spitzensteuersatz deshalb erst bei rund 86.800 Euro Jahresbrutto, also etwa 7.230 € im Monat. Die Reichensteuer beginnt bei rund 296.000 Euro brutto.
| zu versteuern | Einkommensteuer | Durchschnitt | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 2,9 % | 18,9 % |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 24,7 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,2 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 18 % | 31,7 % |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 35,1 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % |
| 69.879 € | 18.213 € | 26,1 % | 42 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 42 % |
| 150.000 € | 51.864 € | 34,6 % | 42 % |
| 277.826 € | 105.551 € | 38 % | 45 % |
| 500.000 € | 205.529 € | 41,1 % | 45 % |
Grenzsteuersatz ist nicht Durchschnitt
Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von jedem zusätzlichen Euro an die Steuer geht. Der Durchschnittssteuersatz teilt die gesamte Steuer durch das Einkommen. Wer genau an der Schwelle von 69.879 Euro steht, zahlt auf den nächsten Euro 42 Cent, im Schnitt aber nur 26,1 Prozent. Bei 150.000 Euro sind es im Schnitt 34,6 Prozent, von der Hälfte also weit entfernt.
Obendrauf kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, sobald sie über 20.350 Euro im Jahr liegt, und gegebenenfalls Kirchensteuer. Im Spitzensteuersatz mit vollem Soli gehen so 44,31 Prozent jedes weiteren Euros an das Finanzamt.
Splitting verdoppelt die Grenze
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, zahlen nach dem Splittingtarif: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt. Der Spitzensteuersatz beginnt damit erst bei 139.758 Euro. Verdient nur einer, braucht er dafür rund 158.000 Euro Jahresbrutto.
Die Tarifgrenzen passt der Gesetzgeber fast jedes Jahr an die Inflation an, damit Lohnerhöhungen nicht allein durch die Progression aufgezehrt werden. Die Werte hier gelten für das Steuerjahr 2026.