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Wie viel Kirchensteuer zahle ich?

Die erste Gehaltsabrechnung im neuen Job, oben die großen Zahlen, unten eine Spalte mit Kürzeln. Zwischen LSt und SolZ steht KiSt, dahinter ein Betrag, der jeden Monat wiederkommt. Wie viel ist das übers Jahr, und woraus wird er berechnet?

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Kirchensteuer im Monat

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand Januar 2026. Werte und Quellen

    8 oder 9 Prozent, aber von der Lohnsteuer

    Kirchensteuer zahlen Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche und einiger weiterer Religionsgemeinschaften. Den Abzug erledigt der Arbeitgeber. Der Satz: 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent. Wer 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I verdient, zahlt also nicht 315 Euro, sondern etwa 36 € im Monat.

    Weil die Lohnsteuer mit dem Einkommen stärker steigt als das Brutto, wächst auch die Kirchensteuer schneller. Und ohne Lohnsteuer keine Kirchensteuer: In Steuerklasse I beginnt sie 2026 bei etwa 1.430 Euro brutto im Monat.

    Kinder senken die Kirchensteuer

    Für die Kirchensteuer rechnet das Finanzamt die Lohnsteuer neu, und zwar mit den Kinderfreibeträgen. Die gelten hier auch dann, wenn du Kindergeld bekommst. Ein Kinderfreibetrag von 1 in deinen Lohnsteuerdaten senkt die Bemessungsgrundlage um 9.756 Euro im Jahr.

    Kirchensteuer 2026 im Monat bei 9 Prozent
    Brutto im MonatSteuerklasse II mit 1 KinderfreibetragSteuerklasse III
    2.000 €7,93 €0,00 €0,00 €
    3.000 €26,37 €8,01 €3,17 €
    4.000 €47,20 €26,60 €18,16 €
    5.000 €70,41 €47,63 €36,16 €
    7.000 €128,72 €101,05 €79,15 €

    Kappung bei hohem Einkommen

    In den meisten Ländern ist die Kirchensteuer nach oben begrenzt, auf 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Das lohnt sich erst bei hohen Einkommen, meist ab einem sechsstelligen Betrag. In manchen Ländern berücksichtigt das Finanzamt die Kappung im Bescheid, in anderen musst du sie bei deiner Landeskirche oder deinem Bistum beantragen.

    Kirchensteuer nach Land, Kappung je nach Kirche
    BundeslandSatzKappungwie
    Baden-Württemberg8 %2,75 bis 3,5 %auf Antrag
    Bayern8 %keine
    Berlin9 %3 %im Steuerbescheid
    Brandenburg9 %3 %im Steuerbescheid
    Bremen9 %3,5 %im Steuerbescheid
    Hamburg9 %3 %im Steuerbescheid
    Hessen9 %3,5 bis 4 %auf Antrag
    Mecklenburg-Vorpommern9 %3 %im Steuerbescheid
    Niedersachsen9 %3 bis 3,5 %im Steuerbescheid
    Nordrhein-Westfalen9 %3,5 bis 4 %auf Antrag
    Rheinland-Pfalz9 %3,5 bis 4 %auf Antrag
    Saarland9 %3,5 bis 4 %auf Antrag
    Sachsen9 %3,5 %im Steuerbescheid
    Sachsen-Anhalt9 %3,5 %im Steuerbescheid
    Schleswig-Holstein9 %3 %im Steuerbescheid
    Thüringen9 %3,5 %im Steuerbescheid

    Was ein Austritt wirklich spart

    Nach dem Austritt steigt dein Netto um die volle Kirchensteuer. Über das Jahr bleibt aber etwas weniger, denn gezahlte Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die Einkommensteuer, und dieser Vorteil fällt mit weg. Bei 3.500 Euro brutto spart der Austritt rund 311 statt 438 Euro im Jahr.

    Den Austritt erklärst du beim Standesamt, in manchen Ländern beim Amtsgericht. Die Gebühr regelt jedes Land selbst. Das Finanzamt löscht dann das Kirchensteuermerkmal in deinen Lohnsteuerdaten, und der Abzug endet. Es geht dabei um mehr als Geld. Taufpate werden oder kirchlich heiraten ist danach meist nicht mehr möglich.

    Häufige Fragen

    Wie viel Prozent ist die Kirchensteuer?

    Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Gemeint ist ein Anteil der Lohn- oder Einkommensteuer. Bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I sind das 2026 etwa 36 Euro im Monat und nicht 9 Prozent vom Bruttogehalt.

    Wie viel netto mehr hat man ohne Kirchensteuer?

    Nach einem Kirchenaustritt steigt das Netto um die volle Kirchensteuer, bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I um etwa 36 Euro im Monat. Weil die Kirchensteuer in der Steuererklärung als Sonderausgabe zählt, bleibt über das Jahr gerechnet etwas weniger übrig, hier rund 311 statt 438 Euro.

    Ab wie viel Brutto zahlt man Kirchensteuer?

    Kirchensteuer fällt erst an, wenn Lohnsteuer anfällt. In Steuerklasse I ohne Kinder ist das 2026 ab etwa 1.430 Euro brutto im Monat der Fall, mit einem Kinderfreibetrag ab etwa 2.430 Euro, in Steuerklasse III ab etwa 2.720 Euro.

    Was ist die Kappung der Kirchensteuer?

    Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, je nach Land und Kirche 2,75 bis 4 Prozent. In einigen Ländern geschieht das über den Steuerbescheid, in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland nur auf Antrag, in Bayern gibt es keine Kappung.