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Steuerklasse 3/5 oder 4/4: Wie viel mehr netto?

Die Hochzeit ist drei Wochen her, im Postfach liegt die Mitteilung vom Finanzamt: beide Steuerklasse IV. Beim Kaffee rechnet ihr nach. Mit III und V wäre das Konto am Monatsende voller. Aber was kommt dann im Sommer mit dem Steuerbescheid?

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Kinder?

Mehr netto mit III/V im Monat

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Mehr im Monat, gleich viel im Jahr

    Nach der Hochzeit landen beide Partner in Steuerklasse IV. Wer mehr verdient, kann in die III wechseln, der andere kommt dann in die V. In der III gilt der doppelte Grundfreibetrag, in der V fehlt er ganz. Beim Paar mit ungleichen Gehältern bleibt so jeden Monat mehr übrig.

    Die Steuer für das ganze Jahr ändert die Steuerklasse nicht. Die richtet sich allein nach dem Splittingtarif in der Steuererklärung. III/V holt den Splittingvorteil nur in den Monat vor. Weil die Tabellen dabei grob rechnen, wird oft etwas zu wenig abgezogen, und mit III/V ist die Steuererklärung Pflicht. Bei gleich hohen Gehältern bleibt mit III/V im Monat sogar weniger übrig als mit IV/IV.

    Netto beider Partner im Monat 2026, gesetzlich versichert, mit Kindern, ohne Kirchensteuer
    Monatsbruttonetto IV/IVnetto III/Vmehr mit III/V
    3.500 € und 3.500 €4.696 €4.617 €-79 €
    4.500 € und 2.000 €4.375 €4.515 €140 €
    5.000 € und 1.500 €4.368 €4.608 €239 €
    6.000 € und 3.000 €5.731 €5.854 €123 €
    4.000 € und 800 €3.363 €3.613 €250 €

    Wo III/V mehr als nur Monatsgeld verschiebt

    Viele Leistungen hängen am Nettolohn der letzten Monate: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld. In der V gibt es weniger. Deshalb wechseln Paare vor der Elternzeit häufig, und zwar spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Später zählt der Wechsel für das Elterngeld nicht mehr, weil die Elterngeldstelle auf die Steuerklasse schaut, die in den meisten Monaten davor galt.

    Beim Arbeitslosengeld prüft die Arbeitsagentur, ob der Wechsel zur Verteilung der Gehälter passt. Liegt das niedrigere Gehalt in der III, wird sie misstrauisch.

    Faktorverfahren: IV/IV ohne Nachzahlung

    Wer weder zu wenig im Monat noch eine Nachzahlung will, kann IV mit Faktor wählen. Das Finanzamt rechnet aus euren Gehältern einen Faktor knapp unter 1 aus, mit dem die Lohnsteuer beider Partner multipliziert wird. So ist der Splittingvorteil schon im Monat drin, und der Partner mit dem kleineren Gehalt zahlt nicht die hohen Abzüge der V. Der Rechner zeigt den Faktor mit an.

    Den Wechsel beantragst du beim Finanzamt, am einfachsten über Mein ELSTER. Er gilt ab dem Folgemonat und ist mehrmals im Jahr möglich.

    Häufige Fragen

    Wie viel mehr netto bringt Steuerklasse 3 und 5?

    Das hängt vom Unterschied der Gehälter ab. Bei 4.500 und 2.000 Euro brutto haben Ehepaare mit III/V 2026 etwa 140 Euro mehr netto im Monat als mit IV/IV. Übers Jahr gleicht die Steuererklärung das aus, mehr Geld gibt es nur früher.

    Muss man bei Steuerklasse 3 und 5 nachzahlen?

    Oft ja. Die Steuerklassen III und V ziehen meist etwas zu wenig Lohnsteuer ab, deshalb ist eine Steuererklärung Pflicht. Die Nachzahlung ist umso wahrscheinlicher, je ähnlicher die Gehälter sind und je mehr der Partner in Steuerklasse V verdient.

    Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

    Stand September 2026 nicht. Die Abschaffung zum Jahr 2030 stand im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes, wurde aber im Dezember 2024 gestrichen. Einen neuen Gesetzentwurf gibt es nicht.

    Was ist das Faktorverfahren?

    Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Steuerklasse IV, das Finanzamt trägt aber einen Faktor unter 1 ein. Er verteilt den Splittingvorteil nach dem Verhältnis der Gehälter, sodass die Lohnsteuer im Monat ziemlich genau der Jahressteuer entspricht. Große Nachzahlungen fallen so weg.