Mehr im Monat, gleich viel im Jahr
Nach der Hochzeit landen beide Partner in Steuerklasse IV. Wer mehr verdient, kann in die III wechseln, der andere kommt dann in die V. In der III gilt der doppelte Grundfreibetrag, in der V fehlt er ganz. Beim Paar mit ungleichen Gehältern bleibt so jeden Monat mehr übrig.
Die Steuer für das ganze Jahr ändert die Steuerklasse nicht. Die richtet sich allein nach dem Splittingtarif in der Steuererklärung. III/V holt den Splittingvorteil nur in den Monat vor. Weil die Tabellen dabei grob rechnen, wird oft etwas zu wenig abgezogen, und mit III/V ist die Steuererklärung Pflicht. Bei gleich hohen Gehältern bleibt mit III/V im Monat sogar weniger übrig als mit IV/IV.
| Monatsbrutto | netto IV/IV | netto III/V | mehr mit III/V |
|---|---|---|---|
| 3.500 € und 3.500 € | 4.696 € | 4.617 € | -79 € |
| 4.500 € und 2.000 € | 4.375 € | 4.515 € | 140 € |
| 5.000 € und 1.500 € | 4.368 € | 4.608 € | 239 € |
| 6.000 € und 3.000 € | 5.731 € | 5.854 € | 123 € |
| 4.000 € und 800 € | 3.363 € | 3.613 € | 250 € |
Wo III/V mehr als nur Monatsgeld verschiebt
Viele Leistungen hängen am Nettolohn der letzten Monate: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld. In der V gibt es weniger. Deshalb wechseln Paare vor der Elternzeit häufig, und zwar spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Später zählt der Wechsel für das Elterngeld nicht mehr, weil die Elterngeldstelle auf die Steuerklasse schaut, die in den meisten Monaten davor galt.
Beim Arbeitslosengeld prüft die Arbeitsagentur, ob der Wechsel zur Verteilung der Gehälter passt. Liegt das niedrigere Gehalt in der III, wird sie misstrauisch.
Faktorverfahren: IV/IV ohne Nachzahlung
Wer weder zu wenig im Monat noch eine Nachzahlung will, kann IV mit Faktor wählen. Das Finanzamt rechnet aus euren Gehältern einen Faktor knapp unter 1 aus, mit dem die Lohnsteuer beider Partner multipliziert wird. So ist der Splittingvorteil schon im Monat drin, und der Partner mit dem kleineren Gehalt zahlt nicht die hohen Abzüge der V. Der Rechner zeigt den Faktor mit an.
Den Wechsel beantragst du beim Finanzamt, am einfachsten über Mein ELSTER. Er gilt ab dem Folgemonat und ist mehrmals im Jahr möglich.