Zwei Drittel vom Netto
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Bis 1.200 Euro netto sind es 67 Prozent. Darüber sinkt der Satz langsam und bleibt ab 1.240 Euro bei 65 Prozent stehen. Unter 1.000 Euro steigt er dagegen, um 0,1 Punkte je 2 Euro, bis auf 100 Prozent bei sehr kleinen Einkommen.
Mehr als 1.800 Euro Basiselterngeld gibt es nicht, egal wie hoch das Gehalt war. Diese Grenze erreicht, wer 2.770 Euro netto oder mehr hatte. Den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen auch Eltern ohne Einkommen.
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 800 € | 77 % | 616 € | 308 € |
| 1.000 € | 67 % | 670 € | 335 € |
| 1.200 € | 67 % | 804 € | 402 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € | 488 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € | 650 € |
| 2.500 € | 65 % | 1.625 € | 813 € |
| 2.770 € | 65 % | 1.800 € | 900 € |
| 3.500 € | 65 % | 1.800 € | 900 € |
Welches Netto zählt
Die Elterngeldstelle nimmt nicht die Zahl von deiner Gehaltsabrechnung. Sie rechnet aus dem Brutto ein eigenes Elterngeld-Netto, mit pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung. Das Ergebnis liegt meist nahe am echten Netto, kann aber einige Prozent abweichen. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen nicht mit.
Die Steuerklasse im Jahr vor der Geburt beeinflusst das Elterngeld-Netto. Ein Wechsel der Steuerklasse wirkt nur, wenn er mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz gilt. Wer das plant, sollte früh damit anfangen.
Basis, Plus und Teilzeit
Basiselterngeld gibt es für bis zu zwölf Monate, zwei weitere, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen. Gleichzeitig beziehen dürfen beide nur einen Monat lang, und nur im ersten Lebensjahr. ElterngeldPlus halbiert den Betrag und verdoppelt die Dauer.
Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, bekommt Elterngeld auf den Unterschied zwischen altem und neuem Netto. Beim Basiselterngeld frisst der Zuverdienst einen großen Teil wieder auf, beim ElterngeldPlus oft kaum etwas. Probier im Rechner beide Varianten mit deinem Teilzeitnetto aus.
Die Bundesregierung plant ein neues Elterngeld für Geburten ab November 2027, mit anderen Beträgen und kürzerer Dauer. Beschlossen ist das noch nicht. Für Kinder, die bis dahin geboren werden, gilt die Rechnung hier.