Drei Grenzen, die nichts miteinander zu tun haben
Für Studierende gibt es keine eine Verdienstgrenze, sondern mehrere, und jede hat eigene Regeln. Am schnellsten erreicht ist meist die Grenze der Familienversicherung. Sie liegt 2026 bei 565 € Einkommen im Monat, einem Siebtel der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze.
| Was | Grenze 2026 | Was darüber passiert |
|---|---|---|
| Familienversicherung, Minijob | 603 € im Monat | eigene Studentenversicherung |
| Familienversicherung, anderer Job | 565 € + 102,50 € Pauschbetrag | eigene Studentenversicherung |
| BAföG | 603 € im Monat im Schnitt | BAföG sinkt |
| Kindergeld, erstes Studium | keine | nichts |
| Kindergeld, Zweitstudium | 20 Wochenstunden | Kindergeld entfällt |
| Werkstudentenprivileg | 20 Wochenstunden im Semester | volle Sozialbeiträge |
| Lohnsteuer | Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr | Steuer, oft mit Erstattung |
Familienversicherung: monatlich gerechnet
Die Krankenkasse schaut auf das regelmäßige Einkommen im Monat. Einmal im Jahr über die Grenze zu rutschen, weil das Weihnachtsgeld kommt, schadet nicht, solange der Durchschnitt passt.
Fällst du heraus, zahlst du den Studententarif selbst, rund 137 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Liegst du 50 Euro über der Grenze, hast du am Monatsende also weniger als darunter. Die Familienversicherung endet ohnehin mit dem 25. Geburtstag, bei Wehr- oder Freiwilligendienst etwas später.
BAföG: der Schnitt über das Jahr
Das BAföG-Amt rechnet über den ganzen Bewilligungszeitraum. Bis zur Minijob-Grenze, also 7.236 Euro brutto in zwölf Monaten, bleibt es anrechnungsfrei. Mehr Stunden in den Ferien, weniger im Semester: Das geht also. Was darüber liegt, zieht das Amt nach Abzug von Pauschalen für Werbungskosten und Sozialversicherung ab.