Die Stunden zählen, nicht das Geld
Als Werkstudent giltst du, wenn du ordentlich eingeschrieben bist und das Studium im Vordergrund steht. Die Sozialversicherung prüft das an der Arbeitszeit. Solange du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest, zahlst du nur Rentenversicherung. Wie viel du dabei verdienst, spielt keine Rolle. Mit 30 Euro Stundenlohn und 20 Stunden bleibst du Werkstudent.
Mehr als 20 Stunden sind in drei Fällen erlaubt: in den Semesterferien, abends und nachts, und am Wochenende. Wochen mit mehr Stunden dürfen zusammen höchstens 26 im Jahr ausmachen, sonst giltst du als Arbeitnehmer, der nebenbei studiert. Dann kommen volle Beiträge dazu, und du brauchst eine eigene Krankenversicherung als Beschäftigter.
| Beschäftigung | Rentenversicherung | Kranken- und Pflegeversicherung | Arbeitslosenversicherung |
|---|---|---|---|
| Minijob bis 603 € | 3,6 %, Befreiung möglich | nein | nein |
| Werkstudent, bis 20 h im Semester | 9,3 % | nein, Studentenversicherung | nein |
| über 20 h dauerhaft | 9,3 % | ja | ja |
Werkstudent oder Minijob?
Bis 603 € im Monat ist der Minijob meist günstiger. Du zahlst höchstens 3,6 Prozent Rentenbeitrag, auf Antrag gar nichts, und Lohnsteuer fällt nicht an. Darüber lohnt sich der Werkstudentenvertrag. Zwischen 603 € und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich, dort steigt der Rentenbeitrag langsam von fast null auf den vollen Satz.
Deine Studentenversicherung zahlst du weiter selbst, sobald du nicht mehr familienversichert bist. Das passiert oberhalb von 565 € Einkommen, im Minijob über 603 €. Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung kostet dann rund 137 € im Monat, so viel wie der BAföG-Zuschlag dafür. Rechne das gegen.
Steuern und Steuererklärung
Als Werkstudent hast du eine normale Lohnsteuerkarte, meist Klasse I. Der Arbeitgeber rechnet jeden Monat so, als würdest du das ganze Jahr so verdienen. Nur in den Ferien Vollzeit? Dann wird zu viel einbehalten. Die Steuererklärung holt das Geld zurück, und Studienkosten eines Masters kannst du dort als Werbungskosten ansetzen.