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Wie viel darf ein Werkstudent verdienen?

Das Angebot von der Softwarefirma: 18 Euro die Stunde, 20 Stunden pro Woche, remote. Im Kopf rechnest du schon die Miete für das WG-Zimmer. Dann fragt die Personalerin, ob du als Werkstudent oder als Minijobber anfangen willst.

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    Voreingestellte Werte: Stand September 2026. Werte und Quellen

    Die Stunden zählen, nicht das Geld

    Als Werkstudent giltst du, wenn du ordentlich eingeschrieben bist und das Studium im Vordergrund steht. Die Sozialversicherung prüft das an der Arbeitszeit. Solange du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest, zahlst du nur Rentenversicherung. Wie viel du dabei verdienst, spielt keine Rolle. Mit 30 Euro Stundenlohn und 20 Stunden bleibst du Werkstudent.

    Mehr als 20 Stunden sind in drei Fällen erlaubt: in den Semesterferien, abends und nachts, und am Wochenende. Wochen mit mehr Stunden dürfen zusammen höchstens 26 im Jahr ausmachen, sonst giltst du als Arbeitnehmer, der nebenbei studiert. Dann kommen volle Beiträge dazu, und du brauchst eine eigene Krankenversicherung als Beschäftigter.

    Dein Anteil an den Sozialbeiträgen
    BeschäftigungRentenversicherungKranken- und PflegeversicherungArbeitslosenversicherung
    Minijob bis 603 €3,6 %, Befreiung möglichneinnein
    Werkstudent, bis 20 h im Semester9,3 %nein, Studentenversicherungnein
    über 20 h dauerhaft9,3 %jaja

    Werkstudent oder Minijob?

    Bis 603 € im Monat ist der Minijob meist günstiger. Du zahlst höchstens 3,6 Prozent Rentenbeitrag, auf Antrag gar nichts, und Lohnsteuer fällt nicht an. Darüber lohnt sich der Werkstudentenvertrag. Zwischen 603 € und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich, dort steigt der Rentenbeitrag langsam von fast null auf den vollen Satz.

    Deine Studentenversicherung zahlst du weiter selbst, sobald du nicht mehr familienversichert bist. Das passiert oberhalb von 565 € Einkommen, im Minijob über 603 €. Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung kostet dann rund 137 € im Monat, so viel wie der BAföG-Zuschlag dafür. Rechne das gegen.

    Steuern und Steuererklärung

    Als Werkstudent hast du eine normale Lohnsteuerkarte, meist Klasse I. Der Arbeitgeber rechnet jeden Monat so, als würdest du das ganze Jahr so verdienen. Nur in den Ferien Vollzeit? Dann wird zu viel einbehalten. Die Steuererklärung holt das Geld zurück, und Studienkosten eines Masters kannst du dort als Werbungskosten ansetzen.

    Häufige Fragen

    Wie viel darf ein Werkstudent im Monat verdienen?

    Für das Werkstudentenprivileg gibt es keine Verdienstgrenze. Maßgeblich ist die Arbeitszeit: In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, dann zahlst du nur Rentenversicherung. Grenzen beim Verdienst gibt es aber für die Familienversicherung, das BAföG und das Kindergeld im Zweitstudium.

    Welche Abzüge hat ein Werkstudent?

    Werkstudenten zahlen nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, 9,3 Prozent vom Brutto, dazu Lohnsteuer nach Steuerklasse. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen weg. Zwischen 603 und 2.000 Euro ist auch der Rentenbeitrag im Übergangsbereich ermäßigt.

    Darf ein Werkstudent in den Semesterferien mehr arbeiten?

    Ja. In den Semesterferien darfst du Vollzeit arbeiten, ohne das Werkstudentenprivileg zu verlieren. Zusammen mit Wochen, in denen du im Semester abends oder am Wochenende mehr als 20 Stunden arbeitest, dürfen es höchstens 26 Wochen im Jahr sein.

    Zahlt ein Werkstudent Steuern?

    Ja, Werkstudenten bekommen Lohnsteuer nach ihrer Steuerklasse abgezogen, meist Klasse I. Bis gut 1.400 Euro brutto im Monat fällt meist keine Lohnsteuer an. Zu viel gezahlte Steuer erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung.