Eine Versicherung für kleine Betriebe
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann einen kleinen Betrieb hart treffen. Deshalb gibt es das Aufwendungsausgleichsgesetz. Wer höchstens 30 Beschäftigte hat, zahlt die Umlage U1 und bekommt dafür einen Teil der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse zurück. Ob der Betrieb teilnimmt, entscheidet nicht er, es ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten im Vorjahr.
Erstattet wird höchstens 80 Prozent des fortgezahlten Bruttolohns, für höchstens die sechs Wochen der Lohnfortzahlung. Die Kassen bieten mehrere Stufen an, etwa 50, 60, 70 oder 80 Prozent. Den Satz wählt der Arbeitgeber im Januar für das ganze Jahr, sonst gilt der Standardsatz der Kasse.
Umlagesatz gegen Erstattungssatz
Die höhere Erstattung kostet eine höhere Umlage, gezahlt auf die Löhne aller Beschäftigten, jeden Monat. Für einen Betrieb mit jungem, selten krankem Team lohnt oft der niedrige Satz. Wer häufig längere Ausfälle hat, fährt mit 80 Prozent besser. Ob die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zusätzlich erstattet werden oder schon im Prozentsatz stecken, steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.
Für Minijobber übernimmt die Minijob-Zentrale die U1. Der Umlagesatz liegt Januar 2026 bei 0,8 Prozent, erstattet werden 80 Prozent.
Mutterschaft über die U2, für alle
Neben der U1 gibt es die U2. Sie erstattet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und den Lohn bei Beschäftigungsverboten, und zwar vollständig und in jedem Betrieb, auch bei 5.000 Beschäftigten. Beantragt wird beides elektronisch über das Lohnprogramm.