Sechs Wochen, gezählt in Kalendertagen
Das Entgeltfortzahlungsgesetz verspricht dir bei Krankheit dein Gehalt für bis zu 6 Wochen. Gezählt werden Kalendertage, also 42, Samstage und Sonntage eingeschlossen. Wer an einem Dienstag krank wird, bekommt das Gehalt bis zum Montag sechs Wochen später.
Wirst du erst während der Arbeit krank und gehst mittags nach Hause, zählt dieser Tag nicht mit. Die sechs Wochen beginnen am nächsten Tag, den angefangenen Arbeitstag zahlt der Arbeitgeber ohnehin.
Neuer Job: vier Wochen Wartezeit
Den Anspruch gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat. Wirst du vorher krank, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Mit dem ersten Tag nach der Wartezeit springt der Arbeitgeber ein, und die sechs Wochen laufen ab dann.
Dieselbe Krankheit, neue Krankheit
Jede neue Erkrankung bringt neue sechs Wochen. Anders bei einer Fortsetzungserkrankung, also derselben Ursache, etwa dem Rücken, der alle paar Monate streikt. Hier werden die Zeiten zusammengezählt.
| Situation | Lohnfortzahlung |
|---|---|
| neue Krankheit | neue sechs Wochen |
| dieselbe Krankheit, dazwischen mindestens sechs Monate gesund | neue sechs Wochen |
| dieselbe Krankheit, erste Erkrankung liegt zwölf Monate zurück | neue sechs Wochen |
| dieselbe Krankheit, sonst | nur der Rest der sechs Wochen |
| zwei Krankheiten überschneiden sich | ein Zeitraum, keine Verlängerung |
Ob es dieselbe Krankheit ist, weiß der Arbeitgeber oft nicht. Er fragt dann bei deiner Krankenkasse nach, die ihm nur Ja oder Nein mitteilt, keine Diagnose.