3.300 Euro für Trainer, 960 Euro für alle anderen
Wer nebenbei für einen gemeinnützigen Verein, eine Kirche oder eine Gemeinde arbeitet, bekommt einen Teil seiner Vergütung steuerfrei. Seit Januar 2026 sind die Beträge höher. Die Übungsleiterpauschale liegt bei 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro im Jahr. Bis 2025 waren es 3.000 und 840 Euro.
- Übungsleiterpauschale: Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Chorleiter, Dozenten an der Volkshochschule, nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
- Ehrenamtspauschale: Vorstand, Kassenwart, Schriftführer, Platzwart, Schiedsrichter, Helfer beim Vereinsfest
Die Pauschalen gelten je Person und Jahr, nicht je Verein. Wer für zwei Sportvereine trainiert, hat zusammen einmal 3.300 Euro frei.
Was darüber liegt
Bekommst du mehr, ist nur der Teil über der Pauschale steuerpflichtig. Er zählt zu deinen Einkünften und wird mit deinem Steuersatz belastet. Ausgaben für die Tätigkeit, etwa Fahrten oder Material, kannst du nur abziehen, soweit sie zusammen mit der Pauschale die Einnahmen übersteigen.
In der Sozialversicherung bleibt die Pauschale ebenfalls frei. Der Verein kann dir monatlich 275 Euro abgabenfrei zahlen und darüber hinaus bis 603 Euro als Minijob. Er muss sich schriftlich bestätigen lassen, dass du die Pauschale nicht schon woanders nutzt.