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Wie viel darf man als Übungsleiter oder im Ehrenamt steuerfrei verdienen?

Dienstag und Donnerstag, 18 Uhr, Turnhalle der Grundschule. Zwölf Kinder, ein Ball, viel Lärm. Der Verein zahlt dafür 200 Euro im Monat. Muss davon etwas ans Finanzamt?

€ im Jahr
Vorstand, Kassenwart, Platzwart, Schiedsrichter
€ im Jahr
für den Steuersatz, 0 ohne Hauptjob
€

Steuerfrei im Jahr

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand Januar 2026. Werte und Quellen

    3.300 Euro für Trainer, 960 Euro für alle anderen

    Wer nebenbei für einen gemeinnützigen Verein, eine Kirche oder eine Gemeinde arbeitet, bekommt einen Teil seiner Vergütung steuerfrei. Seit Januar 2026 sind die Beträge höher. Die Übungsleiterpauschale liegt bei 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro im Jahr. Bis 2025 waren es 3.000 und 840 Euro.

    Die Pauschalen gelten je Person und Jahr, nicht je Verein. Wer für zwei Sportvereine trainiert, hat zusammen einmal 3.300 Euro frei.

    Was darüber liegt

    Bekommst du mehr, ist nur der Teil über der Pauschale steuerpflichtig. Er zählt zu deinen Einkünften und wird mit deinem Steuersatz belastet. Ausgaben für die Tätigkeit, etwa Fahrten oder Material, kannst du nur abziehen, soweit sie zusammen mit der Pauschale die Einnahmen übersteigen.

    In der Sozialversicherung bleibt die Pauschale ebenfalls frei. Der Verein kann dir monatlich 275 Euro abgabenfrei zahlen und darüber hinaus bis 603 Euro als Minijob. Er muss sich schriftlich bestätigen lassen, dass du die Pauschale nicht schon woanders nutzt.

    Häufige Fragen

    Wie viel darf man ehrenamtlich steuerfrei verdienen?

    Seit 2026 bleiben 960 Euro im Jahr aus einer nebenberuflichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Stelle steuerfrei, die Ehrenamtspauschale. Als Trainer, Ausbilder, Betreuer oder in der Pflege gilt die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro.

    Kann man Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale zusammen nutzen?

    Ja, aber nicht für dieselbe Tätigkeit. Wer als Trainer im Sportverein arbeitet und zusätzlich im Vorstand eines anderen Vereins sitzt, kann für das Training bis 3.300 Euro und für die Vorstandsarbeit bis 960 Euro steuerfrei bekommen.

    Kann man die Übungsleiterpauschale mit einem Minijob kombinieren?

    Ja. Die Übungsleiterpauschale bleibt auch in der Sozialversicherung frei, im Monat bis zu einem Zwölftel, also 275 Euro. Zusammen mit einem Minijob beim selben Verein sind so bis zu 878 Euro im Monat ohne eigene Abgaben möglich.

    Was bedeutet nebenberuflich bei der Übungsleiterpauschale?

    Nebenberuflich heißt, die Tätigkeit nimmt nicht mehr als ein Drittel der Zeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs ein, in der Regel höchstens 14 Stunden pro Woche. Einen Hauptberuf brauchst du dafür nicht, auch Studierende, Rentner und Hausfrauen können die Pauschale nutzen.