12.348 Euro Grundfreibetrag, aber nicht vom Brutto
Jeder Mensch in Deutschland hat einen Grundfreibetrag, 2026 sind es 12.348 Euro im Jahr. Bis dahin bleibt das Einkommen steuerfrei. Er bezieht sich aber auf das zu versteuernde Einkommen. Und das ist deutlich kleiner als dein Bruttolohn.
Vom Brutto gehen zuerst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und deine Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Deshalb darfst du in Steuerklasse I 2026 bis etwa 1.426 Euro brutto im Monat verdienen, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Im Jahr sind das rund 17.112 Euro.
| Steuerklasse | keine Lohnsteuer bis Monatsbrutto | im Jahr |
|---|---|---|
| I | 1.426 € | 17.112 € |
| II | 1.866 € | 22.392 € |
| III | 2.711 € | 32.532 € |
| IV | 1.426 € | 17.112 € |
| V und VI | ab 603 € Lohnsteuer |
Minijob, Werkstudent, Rentner
Im Minijob bis 603 Euro im Monat zahlt der Arbeitgeber pauschal Steuer, auf deiner Abrechnung taucht keine Lohnsteuer auf. Das gilt auch als Zweitjob neben einer Hauptstelle, solange es beim einen Minijob bleibt.
Werkstudenten zahlen über ihren Job nur Rentenbeitrag, die Lohnsteuer richtet sich aber nach denselben Tabellen. Wer im Jahr unter dem Grundfreibetrag bleibt, bekommt einbehaltene Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.
Rentner müssen nur den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente versteuern. Wie viel das ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei
Auch ohne Lohnsteuer zahlst du über der Minijob-Grenze Sozialversicherung. Zwischen 603 und 2.000 Euro im Monat sind die Beiträge im Midijob ermäßigt. Und manche Einnahmen sind ganz frei, etwa die Übungsleiterpauschale für die Arbeit im Sportverein.