Warum vom Weihnachtsgeld weniger bleibt als vom Gehalt
Für das Monatsgehalt gibt es eine Lohnsteuertabelle. Für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Prämien nicht. Das sind sonstige Bezüge, und für sie rechnet der Arbeitgeber anders: Er ermittelt die Jahressteuer auf deinen Jahreslohn einmal ohne und einmal mit dem Weihnachtsgeld. Der Unterschied ist die Lohnsteuer auf die Einmalzahlung.
Weil das Weihnachtsgeld oben auf dein Einkommen kommt, trifft es deinen Grenzsteuersatz, nicht deinen Durchschnittssatz. Dazu kommen die Sozialbeiträge. Vom Monatsgehalt bleiben bei 3.500 Euro brutto rund 67 Prozent, vom Weihnachtsgeld nur 55 Prozent.
| Monatsbrutto | Weihnachtsgeld | netto | bleibt |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.250 € | 720 € | 58 % |
| 3.500 € | 1.750 € | 961 € | 55 % |
| 4.500 € | 2.250 € | 1.176 € | 52 % |
| 6.000 € | 3.000 € | 1.652 € | 55 % |
| 8.000 € | 4.000 € | 1.871 € | 47 % |
Wer wenig oder gar keine Beiträge zahlt
Sozialbeiträge fallen auf Einmalzahlungen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, gerechnet aufs Jahr. Wer gut verdient, hat sie bei der Krankenkasse schon mit dem Gehalt erreicht. Dann bleibt mehr. Über der Grenze der Rentenversicherung gehen vom Weihnachtsgeld gar keine Beiträge mehr ab, nur noch Steuern.
Im Minijob gilt das Weihnachtsgeld als Teil des regelmäßigen Verdiensts, wenn es sicher gezahlt wird. Ein Zwölftel davon zählt dann jeden Monat mit, und die Minijob-Grenze kann reißen.
Wer Weihnachtsgeld bekommt
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Weihnachtsgeld steht in Tarifverträgen, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Im öffentlichen Dienst heißt es Jahressonderzahlung und wird im November gezahlt, in Prozent eines Monatsgehalts. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt gezahlt, entsteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung.