Im Auto: die Regel für Privatleute
Benzin und Diesel sind Gefahrgut. Für Privatleute gibt es im internationalen Gefahrgutrecht ADR aber eine Freistellung. Du darfst bis zu 240 Liter je Fahrzeug mitnehmen, in Kanistern mit höchstens 60 Litern. Das gilt für den eigenen Bedarf, etwa Rasenmäher, Boot oder Notstromaggregat.
Die Kanister müssen für Kraftstoff zugelassen sein, erkennbar an der UN-Nummer oder einer Bauartprüfung. Sichere sie gegen Umfallen und Verrutschen, am besten im Kofferraum und nicht im Fußraum. Lässt du sie nachher im Auto, heizt die Sonne sie auf.
In der Garage: 20 Liter
Für Garagen gelten die Garagenverordnungen der Länder, und die sind fast überall gleich. In einer Kleingarage bis 100 Quadratmeter sind außerhalb des Tanks bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel erlaubt, in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern. Benzin ist so streng geregelt, weil seine Dämpfe schon bei Minusgraden zünden.
In Tiefgaragen und Sammelgaragen ab 100 Quadratmetern ist Kraftstoff außerhalb des Tanks ganz verboten. Im Keller untersagt es meist die Hausordnung oder der Mietvertrag.
| Ort | Benzin | Diesel |
|---|---|---|
| im Auto, privat | bis 240 l, je Kanister 60 l | bis 240 l, je Kanister 60 l |
| Kleingarage bis 100 m² | 20 l | 200 l |
| Tiefgarage, Mittel- und Großgarage | nicht erlaubt | nicht erlaubt |