Hinten: 1,5 Meter, auf kurzen Fahrten mehr
§ 22 der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt 1,5 Meter Überstand nach hinten. Auf Fahrten bis 100 Kilometer sind es 3 Meter. Das reicht für die Dachlatten vom Baumarkt, das Kanu zum See oder die lange Leiter für die Dachrinne. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nie länger als 20,75 Meter sein.
Ab 1 Meter über die Rückstrahler hinaus muss das Ende gekennzeichnet sein: eine hellrote Fahne an einer Querstange, ein pendelndes Schild oder ein roter Zylinder, jeweils mindestens 30 mal 30 Zentimeter und höchstens 1,50 Meter über der Straße. Nachts und bei schlechter Sicht kommt eine rote Leuchte dazu.
Vorn, seitlich, oben
Nach vorn ist es streng. Bis 2,5 Meter Höhe darf nichts über das Auto hinausragen, sonst trifft es Fußgänger und Radfahrer auf Kopfhöhe. Darüber sind höchstens 50 Zentimeter erlaubt.
Seitlich darfst du bis zur Gesamtbreite von 2,55 Metern laden. Stangen, Latten und dünne Platten dürfen aber gar nicht seitlich hinausragen. Die Höhe mit Ladung ist auf 4 Meter begrenzt, das merkst du spätestens an der Tiefgarageneinfahrt.
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Ladung ragt unzulässig hinaus oder Maße überschritten | 20 € |
| Fahne, Schild oder Leuchte fehlt | 25 € |
| Ladung im Pkw nicht gesichert | 35 € |
| Höhe mit Ladung über 4,20 m | 60 € |