In die Hand nehmen ist das Problem
§ 23 der Straßenverkehrs-Ordnung verbietet nicht das Handy an sich, sondern es in die Hand zu nehmen. Wer ein Gerät hält, um zu telefonieren, zu tippen oder Musik zu wechseln, zahlt 100 € und bekommt einen Punkt. Das gilt für Tablets, Navis und Smartwatches genauso. Der Verstoß kostet in der Probezeit zusätzlich ein Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit.
Erlaubt ist, was ohne Hand geht: Sprachsteuerung, Freisprechanlage und ein kurzer Blick auf das Navi in der Halterung. Auch dabei darf der Blick nur so lange weg von der Straße, wie es die Lage erlaubt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy beim Fahren benutzt | 100 € | 1 | |
| mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| beim Radfahren | 55 € |
Stehen reicht nicht
Viele glauben, an der roten Ampel sei das Handy in Ordnung. Das stimmt nur, wenn der Motor ganz aus ist. Die Start-Stopp-Automatik zählt nicht, weil der Motor jederzeit wieder anspringt. Im Stau mit Schritttempo fährst du ohnehin.
Erwischt wirst du zunehmend durch Kameras. In einigen Bundesländern testet die Polizei Systeme, die Handys am Steuer automatisiert erkennen. Den Bußgeldbescheid prüft danach ein Mensch, bezahlen musst du trotzdem.