Acht Stufen bis zum Entzug
| Punkte | Was passiert |
|---|---|
| 1 bis 3 | Vormerkung, keine Maßnahme |
| 4 bis 5 | schriftliche Ermahnung, Hinweis auf das Fahreignungsseminar |
| 6 bis 7 | Verwarnung, kein Punktabzug mehr durch ein Seminar |
| 8 | Entzug der Fahrerlaubnis |
Die Behörde schickt Ermahnung und Verwarnung, bevor sie den Führerschein nimmt. Hat sie eine Stufe übersprungen, wirst du zurückgesetzt: Wer ohne Verwarnung auf 8 Punkte kommt, landet bei 7. Maßgeblich ist der Punktestand am Tag des Verstoßes, nicht am Tag des Bescheids. Punkte, die zwischen Tat und Bescheid verfallen, helfen dir also nicht.
Nach dem Entzug gibt es frühestens nach sechs Monaten einen neuen Führerschein, in der Regel nur mit bestandener MPU. Das wird teuer und dauert.
Punkte abbauen
Ein Weg führt über das Fahreignungsseminar. Es besteht aus zwei Sitzungen beim Fahrlehrer und zwei beim Verkehrspsychologen. Nimmst du freiwillig teil, während du 1 bis 5 Punkte hast, zieht das Kraftfahrt-Bundesamt einen Punkt ab. Das geht einmal in fünf Jahren. Die Preise legen die Anbieter selbst fest, frag vorher nach.
Der andere Weg ist Warten. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist, die mit der Rechtskraft beginnt. Neue Verstöße halten alte Punkte seit der Reform 2014 nicht mehr fest.
| Eintrag | getilgt nach |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2,5 Jahren |
| Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten, Straftat ohne Entzug | 5 Jahren |
| Straftat mit Entzug oder Sperre | 10 Jahren |
Nach der Tilgung bleibt der Eintrag noch ein Jahr in der Überliegefrist gespeichert. In dieser Zeit zählt er nicht mehr mit, die Behörde darf ihn aber noch berücksichtigen, wenn in derselben Zeit ein neuer Verstoß aus der Zeit davor rechtskräftig wird.