Fahrrad: großzügig, bis es kracht
Für Radfahrer hat der Gesetzgeber keine feste Ordnungswidrigkeitsgrenze gezogen. Die 0,5 Promille aus dem Straßenverkehrsgesetz gelten nur für Kraftfahrzeuge. Auf dem Fahrrad bist du erst ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, so haben es die Gerichte festgelegt. Dann ist es eine Straftat nach § 316 StGB, mit Geldstrafe und drei Punkten.
Die Lücke darunter ist kleiner, als sie aussieht. Fährst du mit 0,3 Promille Schlangenlinien, übersiehst eine rote Ampel oder stürzt vor einer Streife, reicht das ebenfalls für eine Straftat. Ein Alkoholverbot für Fahranfänger gibt es auf dem Rad nicht.
E-Scooter: wie im Auto
Ein E-Scooter hat einen Motor, rechtlich ist er ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten alle Grenzen aus dem Auto: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille als Straftat und null Promille in der Probezeit und unter 21. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht 2020 bestätigt.
Das trifft vor allem den Autoführerschein. Wer nachts betrunken mit dem Leihroller heimfährt, riskiert ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis, obwohl er gar nicht im Auto saß.
| Fahrzeug | Bußgeld ab | Straftat ab | Fahranfänger |
|---|---|---|---|
| Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h | keins | 1,6 ‰ | keine Sonderregel |
| E-Scooter | 0,5 ‰ | 1,1 ‰ | 0,0 ‰ |
| S-Pedelec bis 45 km/h | 0,5 ‰ | 1,1 ‰ | 0,0 ‰ |
| alle, mit Ausfallerscheinungen | 0,3 ‰ |
Die MPU kommt auch ohne Auto
Ab 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, egal womit du gefahren bist. Hast du einen Autoführerschein und machst die MPU nicht, ist er weg. Hast du keinen, kann die Behörde dir das Radfahren verbieten.