Vier Grenzen, die du kennen solltest
Die bekannte Zahl ist 0,5 Promille. Ab diesem Wert, oder ab 0,25 mg/l in der Atemluft, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn du völlig gerade fährst. Darunter bist du aber nicht auf der sicheren Seite: Schon ab 0,3 Promille wird es zur Straftat, sobald du auffällst oder einen Unfall baust. Gerichte nennen das relative Fahruntüchtigkeit.
Ab 1,1 Promille gilt jeder als absolut fahruntüchtig. Dann braucht es keine Schlangenlinie mehr. Der Führerschein ist weg, dazu kommen eine Geldstrafe nach Tagessätzen und drei Punkte.
| Promille | Folge |
|---|---|
| 0,0 in Probezeit und unter 21 | 250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit plus zwei Jahre |
| ab 0,3 mit Ausfall oder Unfall | Straftat, Führerschein weg, 3 Punkte |
| ab 0,5 | 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| ab 0,5, zweites Mal | 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte |
| ab 1,1 | Straftat, Sperre mindestens 6 Monate, 3 Punkte |
| ab 1,6 | zusätzlich MPU vor dem neuen Führerschein |
Fahrverbot oder Entzug
Ein Fahrverbot ist eine Pause. Nach einem oder drei Monaten bekommst du den Führerschein zurück, ohne Prüfung. Beim Entzug nach einer Straftat ist die Fahrerlaubnis erloschen. Nach der Sperrfrist beantragst du sie neu, und ab 1,6 Promille verlangt die Behörde vorher ein positives MPU-Gutachten.
Zum Bußgeld kommen Kosten. Die Behörde nimmt 5 Prozent Gebühr, mindestens 25 €, dazu 3,50 € für die Zustellung. Eine Blutprobe rechnet sie extra ab.
Der Morgen danach
Die Leber baut im Mittel 0,15 Promille pro Stunde ab. Wer um zwei Uhr nachts mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat um acht Uhr noch um 0,6 Promille. Kaffee oder kaltes Duschen ändern daran nichts. Viele Fahrten mit Restalkohol fallen genau so auf: morgens, auf dem Weg zur Arbeit.