Heute: erlaubt, aber mit Ausweis
In Deutschland gibt es bis Juli 2027 keine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen. Das Geldwäschegesetz verlangt aber, dass Händler dich ab 10.000 Euro in bar identifizieren. Sie prüfen den Ausweis und bewahren eine Kopie auf. Bei Gold, Silber und Platin gilt das schon ab 2.000 Euro.
Eine Ausnahme ist streng: Immobilien darfst du seit April 2023 überhaupt nicht mehr bar bezahlen. Das gilt für Häuser, Wohnungen und Grundstücke, auch für Anteile an Firmen, die Immobilien halten.
Ab 10. Juli 2027: EU-weit höchstens 10.000 Euro
Dann gilt die EU-Geldwäscheverordnung. Unternehmen und Selbstständige dürfen für Waren und Dienstleistungen höchstens 10.000 Euro in bar annehmen. Mehrere Zahlungen, die zusammengehören, zählen zusammen. Schon ab 3.000 Euro bar müssen Händler deine Identität prüfen.
Zwischen Privatleuten ändert sich nichts. Den gebrauchten Wohnwagen vom Nachbarn darfst du auch 2028 in bar bezahlen, egal wie teuer.
Kleingeld an der Kasse
Der Bäcker muss deine Sammlung aus Ein-Cent-Münzen nicht annehmen. Eine EU-Verordnung begrenzt die Pflicht auf 50 Münzen pro Zahlung. Viele Läden nehmen trotzdem mehr, aber darauf hast du keinen Anspruch.