Zwei Grenzen, je nachdem, wo du einzahlst
Ein Gesetz mit fester Summe? Gibt es nicht. Die Grenzen stehen in den Auslegungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz. Bei deiner eigenen Bank brauchst du ab 10.000 Euro einen Beleg über die Herkunft des Geldes. Zahlst du bei einer Bank ein, bei der du kein Konto hast, gilt das schon ab 2.500 Euro.
Die Grenze gilt nicht pro Einzahlung, sondern für Beträge, die zusammengehören. Dreimal 4.000 Euro in einer Woche sind für die Bank 12.000 Euro.
Was als Nachweis zählt
Die Bank will sehen, woher genau dieses Geld stammt. Eine allgemeine Erklärung reicht nicht. Diese Belege nehmen Banken üblicherweise an:
- Kontoauszug oder Quittung einer Barabhebung bei einer anderen Bank
- Kaufvertrag über ein privat verkauftes Auto, Motorrad oder Möbelstück
- Testament, Erbschein oder Nachlassverzeichnis
- Schenkungsvertrag oder schriftliche Bestätigung des Schenkers
- Quittung über den Verkauf von Gold oder Schmuck
- Sparbuch mit der Auszahlung
Schwierig wird es bei Geld, das jahrelang zu Hause lag und für das es keinen einzigen Beleg mehr gibt. Hilfreich sind alte Kontoauszüge, auf denen die Abhebungen stehen. Heb solche Belege auf, wenn du Bargeld für später zur Seite legst.
Kleingeld und Einzahlautomaten
Die Grenzen gelten auch am Einzahlautomaten, denn die Bank sieht jede Buchung. Münzen nehmen viele Filialen nur noch gegen Gebühr an oder gar nicht. Die Filialen der Bundesbank tauschen Münzen in haushaltsüblichen Mengen kostenlos um.
Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der EU eine neue Geldwäscheverordnung. Sie bringt eine Bargeldobergrenze für Zahlungen an Händler. Einzahlungen auf das eigene Konto bleiben erlaubt, der Nachweis bleibt ein Thema.