Wie die Günstigerprüfung rechnet
Eltern bekommen jeden Monat 259 Euro Kindergeld je Kind, im Jahr 3.108 Euro. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Abzug der Kinderfreibeträge von 9.756 Euro mehr Steuer spart. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent wären das knapp 2.927 Euro, also weniger als das Kindergeld.
Erst bei hohem Einkommen wird der Freibetrag günstiger, für Ehepaare mit einem Kind ab etwa 86.200 Euro zu versteuerndem Einkommen. Dann zieht das Finanzamt die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld zur Steuer hinzu. Du bekommst die Differenz, nicht beides.
| Kinder | Ehepaar, Splitting | Alleinerziehend, voller Freibetrag |
|---|---|---|
| 1 Kind | 86.200 € | 45.500 € |
| 2 Kinder | 91.000 € | 50.400 € |
| 3 Kinder | 95.900 € | 55.300 € |
Mit mehr Kindern steigt die Grenze, weil jeder weitere Freibetrag in einer niedrigeren Steuerzone wirkt. Für Ehepaare entspricht die Grenze bei einem Kind einem Jahresbrutto von etwa 104.000 Euro, wenn nur einer verdient.
Getrennte Eltern
Leben die Eltern getrennt, hat jeder die Hälfte der Freibeträge, und auch das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet. Der Elternteil, der kaum Unterhalt zahlt, kann seinen Anteil am Kinderfreibetrag verlieren. Für den Freibetrag für Betreuung und Erziehung gilt das, wenn das Kind nicht bei ihm gemeldet ist, auf Antrag des anderen Elternteils.
Auch wer das Kindergeld nicht beantragt hat, bekommt in der Günstigerprüfung nicht mehr: Angerechnet wird der Anspruch, nicht das gezahlte Geld.