Gleich viele Wochen frei
Urlaub wird in Arbeitstagen gezählt. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, braucht für eine freie Woche auch nur drei Urlaubstage. Vollzeit und Teilzeit bekommen deshalb gleich viele Wochen Urlaub. Nur die Zahl der Tage ist verschieden. Das Bundesarbeitsgericht rechnet so: Urlaubstage mal eigene Arbeitstage, geteilt durch die Tage der Vollzeitwoche.
Kürzere Tage ändern nichts. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat so viele Urlaubstage wie in Vollzeit. Nur die Zahl der Arbeitstage pro Woche zählt.
| Arbeitstage pro Woche | gesetzliches Minimum | bei 28 Tagen Vollzeit | bei 30 Tagen Vollzeit |
|---|---|---|---|
| 1 | 4 | 5,6 | 6 |
| 2 | 8 | 11,2 | 12 |
| 3 | 12 | 16,8 | 18 |
| 4 | 16 | 22,4 | 24 |
| 5 | 20 | 28 | 30 |
Mindesturlaub, Stand September 2026
Das Bundesurlaubsgesetz stammt von 1963 und zählt noch mit Samstag. 24 Werktage bei sechs Tagen pro Woche entsprechen 20 Tagen bei einer Fünftagewoche, also vier Wochen. Die meisten Beschäftigten haben mehr: Nach Auswertungen des IAB sind es im Schnitt knapp 30 Tage, drei Viertel haben genau 30.
- Jugendliche unter 16 Jahren: 30 Werktage, unter 17 Jahren 27, unter 18 Jahren 25
- Schwerbehinderte Menschen: fünf Arbeitstage zusätzlich bei einer Fünftagewoche
- Minijobber: derselbe Anspruch, umgerechnet auf ihre Arbeitstage
Wechsel mitten im Jahr
Den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach sechs Monaten im Betrieb. Wer vorher geht oder in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bekommt für jeden vollen Monat ein Zwölftel. Ergibt das einen halben Tag oder mehr, wird aufgerundet. Weniger als ein halber Tag verfällt nicht, er bleibt als Bruchteil stehen.
Wer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat beim alten Arbeitgeber meist schon den vollen gesetzlichen Urlaub erworben. Damit der neue Arbeitgeber nicht doppelt zahlt, gibt es eine Urlaubsbescheinigung, die du beim Wechsel mitnimmst.