Was das Mutterschutzgesetz sagt
Seit 2018 regelt § 11 des Mutterschutzgesetzes, welche Arbeiten für Schwangere tabu sind. Ohne mechanische Hilfsmittel darf der Arbeitgeber dich nicht regelmäßig mehr als 5 Kilo und nicht gelegentlich mehr als 10 Kilo von Hand heben, halten, bewegen oder tragen lassen. Mit Hubwagen oder Rollwagen darf die körperliche Belastung nicht größer sein als bei diesen Gewichten von Hand.
Die Grenze gilt ab dem Moment, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Deshalb lohnt es sich, früh Bescheid zu sagen. Der Arbeitgeber muss dann den Arbeitsplatz prüfen und dir Aufgaben geben, die in die Grenzen passen.
| Regel | Grenze |
|---|---|
| Lasten regelmäßig von Hand | höchstens 5 kg |
| Lasten gelegentlich von Hand | höchstens 10 kg |
| bewegungsarm stehen, ab dem 6. Monat | höchstens 4 Stunden am Tag |
| häufig strecken, beugen, hocken, gebückt arbeiten | nicht erlaubt |
| Arbeit mit erhöhter Sturzgefahr | nicht erlaubt |
Eine Kiste Mineralwasser mit Glasflaschen liegt deutlich über 10 Kilo, ein voller Wäschekorb oft auch. Ein Stapel Akten, ein Kind aus der Kita-Gruppe, eine Tasche mit Pflegematerial: Solche Lasten liegen häufig im Bereich der Grenzen, und dann kommt es darauf an, wie oft.
Und zu Hause?
Für Einkäufe, Wäsche und das eigene Kleinkind gibt es kein Gesetz. Die Grenzen aus dem Mutterschutz sind aber ein brauchbarer Anhaltspunkt. Heb aus den Knien, nah am Körper, ohne Drehung, und verteil Einkäufe auf zwei Taschen. Bei Blutungen, Wehen, einer Mehrlingsschwangerschaft oder einer Zervixschwäche sagt dir die Frauenärztin, was noch geht.