Zehn Euro je Kalendertag
Für jeden Tag im Krankenhaus zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 10 €. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt, mehr als 280 € zahlst du also nie. Die Tage mehrerer Aufenthalte im selben Jahr werden zusammengezählt.
Aufnahme- und Entlassungstag zählen beide als volle Tage. Eine Nacht im Krankenhaus kostet deshalb schon zwei Tage Zuzahlung. Wer zu Silvester im Krankenhaus liegt, beginnt am 1. Januar eine neue Zählung.
| Tage im Jahr | Zuzahlung |
|---|---|
| 1 Tag | 10 € |
| 3 Tage | 30 € |
| 7 Tage | 70 € |
| 14 Tage | 140 € |
| 21 Tage | 210 € |
| 28 Tage | 280 € |
| 35 Tage | 280 € |
Reha und Anschlussreha
Auch in der Reha kostet jeder Tag 10 €. Wer die Reha direkt nach dem Krankenhaus antritt, die Anschlussreha, zahlt höchstens für 28 Tage im Jahr. Die Krankenhaustage werden angerechnet: Nach zehn Tagen Klinik bleiben also höchstens 18 Tage Reha mit Zuzahlung.
Für andere Reha-Maßnahmen und Kuren der Krankenkasse gibt es keine Obergrenze bei den Tagen. Bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren zahlt nur der Elternteil, nicht das Kind.
Bezahlt die Rentenversicherung die Reha, etwa weil sie deine Arbeitsfähigkeit erhalten soll, gelten eigene Regeln: höchstens 42 Tage im Jahr, bei der Anschlussreha 14 Tage, und Tage im Krankenhaus zählen mit. Bei geringem Einkommen zahlst du dort weniger oder nichts, die Befreiung beantragst du bei der Rentenversicherung.
Wer nichts zahlt
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Frauen bei der Entbindung im Krankenhaus
- Versicherte mit Befreiungsausweis, weil sie ihre Belastungsgrenze schon erreicht haben
- Patientinnen und Patienten bei ambulanten Operationen und teilstationärer Behandlung