Zwei Prozent, für Chroniker eins
Zuzahlungen fallen fast überall an: in der Apotheke, bei Physiotherapie, Hilfsmitteln, im Krankenhaus und bei der Reha. Mehr als 2 Prozent der Bruttoeinnahmen des Haushalts musst du im Kalenderjahr aber nicht zahlen, als schwerwiegend chronisch Kranker 1 Prozent. Was darüber liegt, erstattet die Krankenkasse.
Gezählt wird das Einkommen aller Angehörigen, die mit dir zusammenleben. Davon gehen Freibeträge ab: für den ersten Angehörigen 15 Prozent der Bezugsgröße, 2026 also 7.119 €, für jeden weiteren 4.746 € und für jedes Kind 9.756 €.
| Brutto im Jahr | Haushalt | Grenze 2 % | Grenze 1 % |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | allein | 500 € | 250 € |
| 40.000 € | mit Partner | 658 € | 329 € |
| 60.000 € | mit Partner, 2 Kinder | 667 € | 334 € |
| 90.000 € | mit Partner, 2 Kinder | 1.267 € | 634 € |
Was du wo zuzahlst
- Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten: 10 Prozent, mindestens 5 €, höchstens 10 €
- Heilmittel wie Physiotherapie: 10 Prozent der Kosten plus 10 € je Verordnung
- Krankenhaus und Reha: 10 € je Tag, im Krankenhaus höchstens 28 Tage im Jahr
- Häusliche Krankenpflege: 10 Prozent plus 10 € je Verordnung, höchstens 28 Tage im Jahr
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu, außer bei Fahrkosten. Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können ganz zuzahlungsfrei sein, die Apotheke weiß das.
Chronisch krank im Sinne der Kasse
Für die Grenze von 1 Prozent reicht nicht jede Dauererkrankung. Du musst mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung sein und zusätzlich pflegebedürftig ab Pflegegrad 3 sein, einen Grad der Behinderung von mindestens 60 haben oder ohne dauerhafte Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlechterung drohen. Die Ärztin bestätigt das auf einem Formular für die Kasse.
Wer nach dem 1. April 1972 geboren ist, bekommt die niedrigere Grenze außerdem nur, wenn er vor der Erkrankung die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen hat.